Ist der Kultur-Lockdown verfassungswidrig? Eine Gruppe international renommierter Bühnenkünstlerinnen und -künstler um den Bariton Christian Gerhaher will diese Frage vom Bayerischen Verwaltungsgericht klären lassen. Dazu hat "Aufstehen für die Kunst" am 29. März 2021 einen Eilantrag eingereicht.
Jetzt ist der Geduldsfaden gerissen: Die Initiative "Aufstehen für die Kunst" hat die lange vorbereitete Klage eingereicht, nachdem die zum 22. März versprochene Öffnung von Theatern und Konzerthäusern wieder verschoben worden war. Eine Öffnung steht frühestens am 12. April in Aussicht – und das wiederum geknüpft an Bedingungen, nämlich an eine Inzidenz unter hundert. Liegt der Inzidenzwert darüber, darf die Kultur nur noch um eventuell zu genehmigende einzelne "befristete Pilotversuche" ansuchen. Das bedeutet also erneut: Hürden und einen höchst ungewissen Zeitpunkt. Während seit Anfang März Teile des nicht lebensnotwendigen Einzelhandels, Friseurgeschäfte und bestimmte körpernahe Dienstleistungen inzidenzunabhängig bereits geöffnet sind. Hier sehen die Klägerinnen und Kläger der Initiative eine starke Benachteiligung der Kultur.
Die Kunstfreiheit ist ein Grundrecht, das dem Schutz künstlerischer Ausdrucksformen dient. In Deutschland ist es in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung." Schon im Dezember und im Februar hatte die Initiative vor, mit einem Eilantrag vor Gericht zu ziehen, ihre Pläne dann aber verschoben.
Sendung: "Leporello" am 29. März 2021 ab 16:05 Uhr auf BR-KLASSIK