Seit Ende Juni war Singen in Berlin verboten. Chöre und Kirchen protestierten heftig dagegen. Am 21. Juli kippte der Senat das Gesangsverbot.
Das Singen in geschlossenen Räumen soll in Berlin wieder erlaubt werden. Das beschloss der Berliner Senat am Dienstag. Bedingung dafür ist, dass die Chöre sich dabei an Hygiene- und Infektionsschutzstandards der Kulturverwaltung halten, die noch nicht genau feststehen, aber möglichst schnell veröffentlich werden sollen.
Seit dem 23. Juni war in Berlin mit der "SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung" das Chorsingen verboten. Es gab lautstarke Kritik, etwa vom Deutschen Musikrat, aber auch von den Kirchen. Vom "Auslöschen von Kulturgut" war die Rede. In Bayern und anderen Bundesländern dürfen Chöre schon seit einigen Wochen wieder proben.
Am Dienstag traf sich Kultursenator Klaus Lederer mit Vertretern des Berliner Chorverbands, des Landesmusikrats, der Kirchen und der Rundfunkchöre, um darüber zu sprechen, wie das Singen wieder ermöglicht werden kann. Die Organisationen wollen die nötigen Hygienestandards nun kurzfristig gemeinsam erarbeiten.
Aus der Wissenschaft gibt es inzwischen viele Hinweise, dass für die Ansteckung mit Covid-19 Aerosole eine wichtige Rolle spielen. Das sind kleine Partikel in der Luft, beim Singen entstehen viele von ihnen. Kultursenator Lederer sagte nach dem Gespräch, dass diese besondere Infektionsgefahr beachtet werden müsse, um zu entscheiden, welche Öffnungen mit vertretbarem Risiko möglich seien. So könne es auch zu Regelungen kommen, die nicht allen gefallen würden. "Mit dieser Kritik muss ich umgehen – und aus ihr lernen", sagte Lederer.
Sendung: "Allegro" am 22. Juli 2020 ab 06.05 Uhr auf BR-KLASSIK