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"Aufstehen für die Kunst" scheitert vor Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Eilantrag der Initiative "Aufstehen für die Kunst" abgelehnt hat, zog die Gruppe vor das Bundesverfassungsgericht. Nun wurde die Beschwerde gegen die gesetzlichen Beschränkungen von Kulturveranstaltungen in Karlsruhe abgelehnt.

Bildquelle: dpa-Bildfunk/Uli Deck

Ende April hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag gegen die Schließung von Kultureinrichtungen in der Corona-Krise abgelehnt. Damit wollte sich die Initiative "Aufstehen für die Kunst" um Bariton Christian Gerhaher aber nicht abfinden, weshalb man Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegte. Die Initiatioren sahen eine Ungleichbehandlung der Kultur gegenüber anderen Branchen gegeben. Sie begründeten ihre Verfassungsbeschwerde damit, dass ein Aussetzen von Kulturveranstaltungen mit Pubklikum einem Kunstausübungsverbot gleichkomme. Kurz vor seinem Rollendebüt als König Lear an der Bayerischen Staatsoper, kamen nun jedoch schlechte Nachrichten für Christian Gerhaher und die anderen Aktivisten: der Antrag wurde vom Gericht in Karlsruhe abgelehnt.

Abgelehnt mangels ausreichenden Vortrags

Die Verfassungsbeschwerde sei wegen nicht ausreichenden Vortrags unzulässig, so die Verfassungsrichter zur Begründung. Insbesondere sei von den Beschwerdestellern nicht dargelegt worden, dass die Beschränkungen künstlerischer Veranstaltungen bei anhaltend hohen Infektionszahlen nicht weiter erforderlich wären. Außerdem setze sich die Beschwerde mit der bislang ergangenen fachgerichtlichen Rechtsprechung zur Untersagung der Öffnung von Kultureinrichtungen bzw. Kulturveranstaltungen nicht ausreichend auseinander.

Bundes-Notbremse gilt uneingeschränkt weiter

Beim Bundesverfassungsgericht gingen neben der Verfassungsbeschwerde verschiedene Eilanträge gegen die geltenden gesetzlichen Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ein. Die Beschränkungen dürfen vorerst bestehen bleiben, das Gericht lehnte alle Eilanträge ab. Die Verfassungsrichter weisen aber ausdrücklich darauf hin: Damit sei nicht entschieden, ob all diese Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Jetzt hätten die Richterinnen und Richter erst einmal nur im Eilverfahren zwischen Vor- und Nachteilen der verschiedenen Maßnahmen abgewogen.

Bereits erste Lockerungen für Kultur in Bayern

Unabhängig von dieser Entscheidung dürfen seit dem 21. Mai Laienensembles in Bayern wieder proben. Gemeinsames Musizieren zu Übungszwecken ist draußen mit bis zu 20 und innen mit bis zu 10 Teilnehmern möglich. Wer proben will, braucht einen aktuellen negativen Test oder muss vollständig geimpft sein. Außerdem sind Open Air-Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen erlaubt, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter einem Wert von 100 liegt. Ist dies gegeben dürfen seit einigen Tagen auch Konzert- und Opernhäuser mit strengem Hygienekonzept wieder für Veranstaltungen mit Publikum öffnen. An der Bayerischen Staatsoper wurde bereits am 13. Mai Richard Wagners "Die Walküre" konzertant auf die Bühne gebracht.

Sendung: "Leporello" am 21. Mai 2021 ab 16.05 Uhr auf BR-KLASSIK