Ab sofort dürfen sich in Bayern Laiensänger wieder für Chorproben und Konzerte treffen. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat dafür gemeinsam mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ein Hygienekonzept erarbeitet. BR-KLASSIK erklärt, worauf Laienchöre beim Proben in Pandemie-Zeiten achten sollten.
Personen müssen sowohl in Innenräumen als auch im Freien einen Abstand von anderthalb Metern zueinander einhalten. Während des Singens müssen Sänger*innen für einen erweiterten Mindestabstand von zwei Metern sorgen. Nach Möglichkeit sollen sie sich versetzt aufstellen und alle in dieselbe Richtung singen.
Das Schutz- und Hygienekonzept für Konzertveranstaltungen und Proben für Chöre im Bereich der Laienmusik, einschließlich der Knabenchöre und Ihrer Internate, gilt ab dem 22. Juni 2020. Hier finden Sie die ausführliche Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wissenschaft und Kunst.
Für Proben und Konzerte müssen ausreichend Waschgelegenheiten zur Verfügung stehen. Flüssigseife, Einmalhandtücher und gegebenenfalls Händedesinfektionsmittel müssen vorhanden sein. Jetstream-Geräte sind nicht erlaubt. Die Infographiken zur Handhygiene müssen gut sichtbar angebracht sein.
Damit Kontaktpersonen schnell ermittelt werden können, falls nachträglich ein COVID-19-Fall auftritt, müssen alle Besucher*innen, Mitwirkende und das Personal folgende Angaben dokumentieren: Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift und der Zeitraum des Aufenthalts. Die Dokumentation muss sicher verwahrt werden und darf von Dritten nicht eingesehen werden. Nach einem Monat müssen die Angaben vernichtet werden.
Wer in den letzten 14 Tagen vor einer Probe oder einem Konzert Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Erkrankten hatte, darf nicht an der Veranstaltung teilnehmen, auch nicht als Besucher. Auch wer Symptome aufweist, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, muss zuhause bleiben. Sollten bei einer Person während der Veranstaltung Symptome mit Verdacht auf COVID-19 auftreten, muss umgehend das zuständige Gesundheitsamt informiert werden.
Laufwege zur Lenkung von Besucher*innen und Mitwirkenden sollten vorgegeben werden, z.B. durch ein Einbahnstraßenkonzept bzw. den reihenweisen, kontrollierten Auslass nach Ende einer Vorstellung. Einzuhaltende Abstände im Zugangs- und Wartebereich müssen gekennzeichnet werden.
Handkontaktflächen wie Türklinken, Halterungen, Tischplatten, Toiletten etc. sollten regelmäßig gründlich gereinigt werden. Bitte keinen Hochdruckreiniger verwenden. Wenn Mitwirkende und Besucher*innen mit dem Auto anreisen, sollte die Parkplatzanzahl beschränkt werden, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Falls nötig, können Einweiser*innen auf Parkplätzen helfen.
Sendung: "Leporello" am 22. Juni 2020 ab 16.05 Uhr auf BR-KLASSIK