Die Schließungen von Theatern, Opernhäusern und Konzertsälen seit November bringen viele bayerische Kulturschaffende in eine prekäre Situation. BR-KLASSIK fasst zusammen, wo und wie sie momentan finanzielle Unterstützung bekommen können.
Ich bin als bayerische(r) Kulturschaffende(r) von der temporären Schließung der Konzerthäuser, Theater und Opern im November betroffen. Darf ich die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes beantragen?
Ja. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Solo-Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die direkt von den temporären Schließungen im November und Dezember 2020 betroffen waren. Auch indirekt betroffene Unternehmen, die regelmäßig mindestens 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen, dürfen Hilfen beantragen.
Wie hoch sind die Zuschüsse der außerordentlichen Wirtschaftshilfe?
Mit der November- und Dezemberhilfe wird ein "fiktiver Unternehmerlohn" in Höhe von 75 Prozent des Umsatzes im November bzw. Dezember 2019 gewährt. Anträge können über mehr als 2 Millionen Euro gestellt werden, wenn die Umsatzgrenze (75 Prozent des Umsatzes) über 2 Millionen Euro liegt und entsprechende Nachweise gemäß der gewählten Beihilferegelung geliefert werden können. Soloselbstständige haben ein Wahlrecht: Sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen. Achtung: Andere staatliche Leistungen, z. B. die Überbrückungshilfe oder das Kurzarbeitergeld, werden auf die Novemberhilfe angerechnet.
Wie kann ich die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes beantragen?
Was ist der Unterschied zwischen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfe) und der Überbrückungshilfe II?
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe gilt für die Zeit des Teil-Lockdowns vieler Einrichtungen im November und Dezember 2020. Die Überbrückungshilfe II hingegen hilft bei der Deckung von Fixkosten in den Monaten September bis Dezember 2020. Unterstützt werden kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen. Sie müssen von April bis Dezember 2020 hohe coronabedingte Umsatzeinbußen nachweisen. Je größer ihre Umsatzeinbußen im Förderzeitraum September bis Dezember, desto höher ist der Anteil an Fixkosten, die erstattet werden: 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent. Maximal werden 50.000 Euro pro Monat ausgezahlt. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021.
Für welchen Zeitraum gilt die Überbrückungshilfe III?
Die Überbrückungshilfe III ist für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 gedacht. Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die in diesem Zeitraum Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet – maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen). Auch Ausfall- und Vorbereitungskosten ab März bis Dezember 2020 werden rückwirkend erstattet. Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden.
Kann ich die Überbrückungshilfe III beantragen, wenn ich vorher schon andere Hilfen erhalten habe?
Ja. Leistungen aus der Überbrückungshilfe II für November und Dezember 2020 werden angerechnet. Unternehmen, die November-/Dezemberhilfe erhalten, können aber für die Monate November und Dezember 2020 keine Anträge auf Überbrückungshilfe III stellen.
Ich bin soloselbständig und habe nur geringe Fixkosten. Die Überbrückungshilfe kommt für mich also nicht in Frage. Woher bekomme ich Unterstützung?
Für diesen Fall ist die Neustarthilfe gedacht. Soloselbständige, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 coronabedingt eingeschränkt ist, die aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben, können einmalig die Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro beantragen. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird. Haben die Soloselbständigen im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 Umsatzeinbußen von über 60 Prozent zu verzeichnen, dürfen sie die Neustarthilfe in voller Höhe behalten. Der Antrag kann bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung.
Ich habe als Künstler/in kurzfristige Engagements und kurz befristete Verträge. Darf ich trotzdem die Neustarthilfe beantragen?
Im Rahmen der Neustarthilfe können auch kurz befristete Beschäftigungsverhältnisse (mit Dauer von bis zu 14 zusammenhängenden Wochen) in den Darstellenden Künsten sowie unständige Beschäftigungsverhältnisse (mit Dauer von bis zu sieben aufeinanderfolgenden Kalendertagen) berücksichtigt werden. Voraussetzung: Die Antragstellenden dürfen für Januar 2021 kein Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld bezogen haben. Auch eine gleichzeitige Antragstellung für eine Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III ist nicht möglich.
Weitere Informationen zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe, zur Überbrückungshilfe und zur Neustarthilfe finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.
Für wen ist das Rettungspaket "NEUSTART KULTUR" gedacht?
"NEUSTART KULTUR" ist für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt und besteht aus verschiedenen Förderprogrammen. Im Fokus stehen Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen.
Ich bin keine Kultureinrichtung, sondern freischaffende Künstlerin / freischaffender Künstler. Gibt es Förderprogramme des Pakets "NEUSTART KULTUR", die mir weiterhelfen können?
Der Musikfonds fördert kreative Projekte von Künstler*innen, Musiker*innen, Komponist*innen, Ensembles sowie Institutionen mit einem Stipendium von maximal 50.000 Euro pro Jahr. Anträge für die nächste Förderrunde können bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden.
Der Fonds Soziokultur e.V. fördert in den Jahren 2020/21 mit insgesamt 10 Millionen Euro partizipative Kulturprojekte. Im Rahmen des Sonderprogramms "NEUSTART KULTUR" wird es mindestens vier Themen-Ausschreibungen geben. Die Antragsfrist für die Themenausschreibung "Digitalität + Soziokultur" läuft noch bis zum 31. März 2021. Daneben unterstützt der Fonds Soziokultur e.V. zeitlich befristete Projekte, bei denen Laien beteiligt sind. Regelmäßige Kursprogramme oder Veranstaltungsreihen können allerdings nicht gefördert werden.
Was beinhaltet das Kulturstabilisierungsprogramm?
1. Im Soloselbständigenprogramm sollen Künstlerinnen und Künstler von Oktober 2020 bis Juni 2021 eine Finanzhilfe als Ersatz des entfallenden Unternehmerlohns von bis zu 1.180 Euro monatlich erhalten. Achtung: Wenn Sie für die entsprechenden Monate bereits Grundsicherung beziehen oder beantragt haben, besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem Soloselbstständigenprogramm.
Die Anträge für das Soloselbstständigenprogramm können rückwirkend für Oktober bis Dezember 2020 noch bis 31. März 2021 gestellt werden. Die Anträge für die Monate Januar bis Juni 2021 stehen ab 15. März 2021 online. Zum Antragsformular.
Das Soloselbständigenprogramm ist mit der Überbrückungshilfe des Bundes kumulierbar. Allerdings kommt es unter Umständen zu einer verzögerten Bearbeitung der Anträge, falls Sie beide Hilfen in Anspruch nehmen möchten. Telefonische Beratung erhalten Sie unter der Rufnummer 089 / 21 85 19 42 (Montag bis Freitag, jeweils 10 bis 15 Uhr).
2. Ein Stipendienprogramm für Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens befindet sich derzeit in der Vorbereitung. Es sollen 5.000 Stipendien in Höhe von jeweils 5.000 Euro vergeben werden. Die Staatsregierung wird in Kürze nähere Informationen – auch zur Antragstellung – auf ihrer Homepage veröffentlichen. Das Stipendium ist mit anderen Hilfen kumulierbar.
3. Das Spielstättenprogramm fördert kulturelle Spielstätten, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind. Im Fokus stehen kleine und mittlere Spielstätten, die weder öffentlich getragen noch institutionell gefördert werden. Auch dezentrale Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte können Hilfen bekommen. Der jeweilige Höchstbetrag hängt von der Anzahl der Beschäftigten ab (bis fünf Beschäftigte: 50.000 Euro, über fünf Beschäftigte: 100.000 Euro, über zehn Beschäftigte: 300.000 Euro). Das Spielstättenprogramm läuft bis zum 30. Juni 2021.
4. Das vom Bayerischen Musikrat betreute Hilfsprogramm Laienmusik in Bayern unterstützt gemeinnützige Laienmusikvereine mit Sitz in Bayern oder Mitglieder in einem Laienmusikverband. Im Rahmen des Hilfsprogramms können beispielsweise auch Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten angesetzt werden. Das Programm läuft bis zum 30. Juni 2021.
5. Die Kino-Anlaufhilfe läuft bis zum 30. Juni 2021. Antragsberechtigt ist, wer in Bayern ein gewerbliches Kino mit regelmäßigem Spielbetrieb betreibt und aus dem Verkauf von Kinokarten einen Umsatz von mehr als 100.000 Euro im Jahr 2019 erzielt hat. Pro verkaufter Kinokarte im Jahr 2019 gibt es eine finanzielle Unterstützung von maximal 0,70 Euro. Kino-Sonderformen in öffentlicher Trägerschaft wie kommunale Kinos, Universitätskinos sowie Filmfestivals können nicht gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.
Ich habe als Soloselbständige(r) coronabedingt kein Einkommen und möchte vorübergehend die Grundsicherung beantragen. Allerdings besitze ich Ersparnisse. Darf ich dann überhaupt einen Antrag stellen?
Ja. Um den Zugang zur Grundsicherung während der Corona-Pandemie zu vereinfachen, wird derzeit das Vermögen nicht berücksichtigt. Bei Selbständigen werden bis zu 8.000 Euro je Jahr der Selbstständigkeit als angemessene Altersvorsorge anerkannt. Dazu zählen auch Sparkonten und Wertpapierdepots. Auch die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung werden vorübergehend anerkannt. Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Grundsicherung finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Achtung: Wenn Sie Grundsicherung beantragen, erhalten Sie keine Hilfen aus dem Soloselbständigenprogramm der Bayerischen Staatsreagierung.
Wer profitiert von der Spendenkampagne der Deutschen Orchesterstiftung?
Ich möchte ein kreatives Projekt über eine Crowdfunding-Kampagne finanzieren. Wer unterstützt mich bei den Start- und Werbekosten?
Das Münchner Referat für Arbeit und Wirtschaft stockt vorübergehend sein Förderprogramm Crowdfunding-Kampagne auf: Bis voraussichtlich April 2021 gibt es 75 Prozent Zuschuss (maximal 3.000 Euro) für Kreativleistungen wie Videos, Logos, Texte, Übersetzungen, PR-Arbeit etc.
Welche Unterstützungen gibt es noch?
Die KunstNothilfe unterstützt Künstlerinnen und Künstler in finanzieller Notlage mit bis zu 1.000 Euro.
Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine fachliche Beratung. Die Angaben in diesem Beitrag sind nicht rechtsverbindlich. Sollten wichtige Hilfsprogramme fehlen, bedanken wir uns für einen Hinweis im Kommentarfeld.
Dieser Artikel wurde am 11. November 2020 erstmals veröffentlicht und am 12. März 2021 aktualisiert.