Die bayerischen Theater und Konzertbühnen öffnen wieder. Das Publikum freut sich auf Live-Musik. Wegen der Corona-Auflagen müssen sich Besucherinnen und Besucher auf diese Regeln und Einschränkungen einstellen.
Ab dem 15. Juni sind in Bayern kulturelle Veranstaltungen wieder erlaubt. Kinos, Theater oder Konzerthäuser können also wieder öffnen. Die Theater waren überrascht von der plötzlichen Ankündigung, haben aber schon kreative Programme für die zweite Junihälfte präsentiert. Einfach Karten kaufen, hingehen und zuschauen geht aber nicht ganz: Die Zuschauerinnen und Zuschauer müssen sich auf einige Veränderungen einstellen.
Zunächst sind nur Veranstaltungen mit wenigen Zuschauern erlaubt, drinnen bis höchstens fünfzig Personen, im Freien bis hundert Personen – und beides auch nur, wenn dann die Abstandsregeln eingehalten werden können. Das heißt: Normale Programme, Opernpremieren oder große Orchesterkonzerte wird es in der Regel zunächst nicht geben. Die Theater planen stattdessen Alternativprogramme (mehr zu den Ideen der Theater lesen Sie hier).
Weil nur wenige Zuschauer erlaubt sind, kann es sein, dass viele Veranstaltungen schnell ausgebucht sind. Es lohnt sich also, früh zu kaufen. Tickets gibt es nur mit festen Platznummern, außerdem müssen Name und Kontaktdaten jedes Ticketinhabers gespeichert werden. Damit soll die Rückverfolgung von Infektionsketten ermöglicht werden. Entsprechend darf man keine Plätze tauschen oder weitergeben.
Wer Erkältungssymptome hat, muss zu Hause bleiben – egal, wie schwer die Symptome sind. Wenn die Nase während der Vorstellung anfängt zu laufen, muss man umgehend die Veranstaltung verlassen. Auch wer in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einem Covid-19-Erkrankten hatte und davon wusste, darf nicht ins Theater. Auf Rückerstattung besteht in der Regel kein Anspruch.
Ja. Die oberste Regel zum Infektionsschutz heißt weiter: 1,5 Meter Abstand halten, zu allen Personen, immer. Das gilt also genauso beim Einlass ins Theater, wie auch im Zuschauerraum, in den Sanitärräumen und beim Verlassen des Theaters. Natürlich muss der Abstand auch zwischen Besuchern und Personal eingehalten werden. Damit das alles reibungslos klappt, sollten Laufwege bis in den Zuschauerraum und wieder heraus möglichst vorgegeben werden.
Personen, die von den Abstandsregeln befreit sind, also Mitglieder eines Haushaltes, müssen auch im Theater keinen Abstand halten. Für diesen Fall dürfen die Theater je nach ihren Möglichkeiten auch zusammenhängende Plätze anbieten. Einen kreativen Umgang damit gibt es etwa beim Theater Hof, wo Sofas für bis zu vier Personen aus einem Haushalt gebucht werden können.
In Innenräumen muss immer eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, also beim Einlass, in Fluren, im Sanitärbereich und auch während der gesamten Vorstellung. Wo genau die Maskenpflicht beginnt, entscheidet der Veranstalter – das kann auch schon draußen sein. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, müssen keine Maske tragen. Für die Künstlerinnen und Künstler gibt es begrenzte Ausnahmen.
Zunächst kündigte das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kultur noch optimistisch an, dass als nächster Schritt eine Begrenzung auf 350 beziehungsweise 500 Menschen denkbar sei. Nun heißt es dort: "Wir bitten um Verständnis, dass über weitere Öffnungen erst dann entschieden werden kann, wenn die Pandemieentwicklung eine weitere Öffnung zulässt und Erfahrungen mit den derzeitigen Öffnungsschritten vorliegen." Für die meisten Theater endet die Saison sowieso in einigen Wochen. Einen normalen Theaterbetrieb wird es also frühestens wieder im Herbst geben.
Die Veranstalter und ihr Personal üben das Hausrecht am jeweiligen Veranstaltungsort aus. Sie können Besucherinnen und Besucher, die sich nicht an die Vorgaben halten, von der Veranstaltung ausschließen. Dann besteht kein Anspruch darauf, den Ticketpreis zurückzubekommen.
Die Häuser müssen sich um die Einhaltung der oben genannten Regeln kümmern und das Publikum auf sie hinweisen. Außerdem müssen sie ein Reinigungskonzept für alle Kontaktflächen haben und ein Lüftungskonzept, das einen regelmäßigen Luftaustausch gewährleistet. Alle Veranstaltungen für über zehn Personen müssen angemeldet werden, die Konzepte müssen den Behörden vorgelegt werden. Dennoch kann nicht von hundertprozentiger Sicherheit die Rede sein. Gerade in Innenräumen ist die Rolle von Aerosolen, schwebenden Luftpartikeln mit dem Erreger, noch größtenteils unklar. Letztlich liegt es also in der Entscheidung des Einzelnen, wie wohl man sich mit einem Besuch fühlt.
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Sendung: Allegro am 8. Juni 2020 ab 06.05 Uhr