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Kunstminister Bernd Sibler zum Corona-Soforthilfeprogramm "Schnelle Hilfe ist gute Hilfe"

Seit Dienstag kann der Antrag auf Corona-Soforthilfe der Bundesregierung und des Freistaates Bayern online gestellt werden. Das Geld soll auch den in Not geratenen freien Kunst- und Kulturschaffenden zur Verfügung stehen. Der Bayerische Kunstminister Bernd Sibler erklärt im Interview mit BR-KLASSIK, wie das Geld ausgezahlt werden soll und was unter anderem Lehrbeauftragte an Musikhochschulen erwarten können.

Bildquelle: Kay Nietfeld/dpa

50 Milliarden Euro stellt die Bundesregierung seit Montag für das Corona-Soforthilfeprogramm zur Verfügung, und der Freistaat Bayern hat diese Summe noch einmal aufgestockt. Solo-Selbstständige und Unternehmen sollen so schnell und unbürokratisch eine Finanzspritze per Online-Formular bekommen. Auch Kunst- und Kulturschaffende können Gelder beantragen. "Ich bin sehr froh darüber, dass die Künstler im Programm der Bundesregierung mit einbezogen sind", sagt der Bayerische Kunstminister Bernd Sibler im Gespräch mit BR-KLASSIK. Die Anträge laufen in Bayern über die jeweiligen Bezirksregierungen. Die Bearbeitungsfrist soll laut Sibler höchstens ein bis zwei Wochen dauern.

Nachweise über Vermögen nicht notwendig

Je nach Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens kommen die Fördermittel vom Freistaat Bayern oder von der Bundesregierung. Nachweise über Vermögen seien für den Antrag nicht notwendig. So kann das Verfahren "unbürokratisch" gehalten werden, erklärt Bernd Sibler. "Es gibt eine eidesstattliche Versicherung, dass man finanziell wirklich in Schwierigkeiten ist. Aber das wird im Moment sehr großzügig geprüft, um eine schnelle Hilfe sicherstellen zu können. Schnelle Hilfe ist gute Hilfe." Dass jemand diesen unbürokratischen Antrag ausnutzen und zu Unrecht an Fördermittel kommen könnte, nimmt Sibler in Kauf.

Gerade die Kunst- und Kulturschaffenden sind oftmals in einer prekären Lage, in der ihnen schnell geholfen werden muss.
Staatsminister Bernd Sibler

Langwierige Prüfungen wären kontraproduktiv. Auch Gerüchte darüber, dass Musiker mit teuren Instrumenten keine Berechtigung auf Hilfsgelder hätten, dementiert Sibler: "Es geht einzig und allein um Liquidität, Sachwerte spielen keine Rolle."

Reichen die Fördermittel?

Durch die Corona-Krise rechnet die Bundesregierung allein in der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Einbußen von bis zu 28 Milliarden Euro. Werden die 50 Milliarden Euro ausreichen, um allen Freischaffenden, mittelständischen Unternehmen und Landwirten zu helfen? "Ich komme jetzt gerade aus der Kabinettssitzung auch mit dem Bundesfinanzminister. Es ist vollkommen klar, dass diese Programme nach oben nicht gedeckelt sind. Da sind wir maximal flexibel." Auch die Befristung, dass Anträge bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden müssen, sei vorläufig. "Da werden wir immer nachsteuern, je nachdem, wie sich das aktuelle Geschehen entwickelt." Bernd Sibler verspricht außerdem, dass ausgezahlte Fördermittel und institutionelle Förderungen im Nachhinein nicht zurückgefordert werden.

Ziel der Förderung ist, dass wir nach der Krise eine Kunstszene haben, die mithilft, in das reguläre Alltagsgeschehen zurückzukommen. Gerade da können Kunst und Kultur eine wichtige Brücke bauen.
Kunstminister Bernd Sibler

Lehrbeauftragte an Hochschulen werden weiter vergütet

Auch für Honorarkräfte, also etwa Lehrbeauftragte an Musikhochschulen, hat Bernd Sibler gute Neuigkeiten. Bisher galt, dass nur tatsächlich gegebener Unterricht vergütet werden konnte. Doch was, wenn die Lehrbeauftragten aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht unterrichten können? Das Ministerium hat nun eine kulante Regelung getroffen. Die Honorarkräfte bekommen weiterhin Geld, sagt Bernd Sibler. "Wir haben alle Hochschulen, und natürlich auch die Kunst- und Musikhochschulen ermuntert, großzügig und flexibel unterwegs zu sein. Die Gehälter dürfen ausgezahlt werden."

Sendung: "Leporello" am 31. März 2020 ab 16.05 Uhr auf BR-KLASSIK