Mit einem drei Stufen umfassenden Plan wollen die Bundesländer "Kultur wieder ermöglichen". Die Kulturministerinnen und -minister skizzierten jetzt den Weg für die Kulturszene aus dem Corona-Lockdown, um "der grundrechtlich geschützten Kunstfreiheit gerecht zu werden."
Laut einem gemeinsamen Papier sollen die aktuellen Beschränkungen des Kulturlebens nach Beendigung des Lockdowns "schrittweise wieder aufgehoben werden". Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur in Berlin (dpa) vor. Konkrete zeitliche Komponenten oder Daten werden allerdings nicht genannt. Das Papier hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder bei den Kulturressorts für ein Eröffnungsszenario angefordert. Aktuell liegt das Konzept bei den Staats- und Senatskanzleien. Die geplanten einzelnen Schritte sollen "im Einklang mit den Lockerungen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft" erfolgen. Damit wollen die für Kultur zuständigen Ressortspitzen "der grundrechtlich geschützten Kunstfreiheit gerecht werden".
"Die Kultureinrichtungen haben im letzten Jahr passgenaue Hygiene- und Schutzkonzepte ermöglicht, die einen verantwortungsbewussten Betrieb zulassen", heißt es in dem Papier. Dabei verweisen die Senatoren und Minister auch auf Erfahrungen etwa mit der Maskenpflicht in den Häusern während der Corona-Pandemie. "Die Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln sind für die Besucher von Kultureinrichtungen eine Selbstverständlichkeit." Zudem sei die Nachverfolgbarkeit der Besucherkontakte sichergestellt worden. "Ebenso wurden differenzierte und hochwirksame Schutzkonzepte auch für die Beschäftigten entwickelt." Als "wichtiger Faktor" wird zudem die Situation mit der Belüftung beschrieben, die bei der Öffnung zu berücksichtigen sei. Viele Kultureinrichtungen wie etwa Museen verfügen schon für den Schutz ihrer Sammlungen über hochwertige Klima- und Belüftungsanlagen. Andere Einrichtungen haben technisch während der Corona-Krise nachgerüstet.
Für die Öffnung der einzelnen kulturellen Einrichtungen wollen die Länder "grundsätzlich" nach einem Plan in drei Stufen vorgehen. "Korrespondierend mit der Wiedereröffnung der Schulen und Kitas werden die außerschulischen Bildungsangebote der Kultureinrichtungen und der Musik- und Kunstschulen wieder zugelassen", heißt es. Museen, Galerien, Gedenkstätten und Bibliotheken sowie vergleichbare Einrichtungen sollen aus Sicht der Kulturminister "spätestens mit der Eröffnung des Einzelhandels einen Basisbetrieb für die Öffentlichkeit anbieten." Daneben sind Freiluftveranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglich. In einer dritten Stufe sollen Veranstaltungen in Theatern, Opernhäusern und Konzerthäusern, Kinos und ähnlichen Gebäuden möglich gemacht werden. Dies betrifft auch Proben und Auftritte der Laien- und Amateurkultur. Dieser Schnitt soll "spätestens dann" ermöglicht werden, "wenn auch Betriebe der Gastronomie wieder öffnen".
Für die Besetzung mit Publikum gibt es Vorgaben: "Grundsätzlich ist dabei ein Mindestabstand bei einem nachverfolgbaren festen Sitzplan einzuhalten." Zudem sollen zu diesem Zeitpunkt der Vollbetrieb der Museen und Freiluftveranstaltungen mit bis zu 500 Personen gestattet werden. Einige Länder betrachten es in dem Papier als einen vierten Schritt, wenn bei leistungsfähigen Lüftungsanlagen eine Schachbrettsetzung im Publikum mit einem Mindestabstand von nur einem Meter zugelassen werden soll. Für eine weitergehende Öffnung der Kultureinrichtungen soll die Kulturministerkonferenz einen detaillierten Plan erstellen.
Sendung: "Allegro" am 8. Februar 2021 ab 6:05 Uhr auf BR-KLASSIK.