Theater, Konzert- und Opernhäuser sind wegen der Corona-Pandemie nach wie vor flächendeckend geschlossen. Die Deutsche Orchestervereinigung übt an dieser pauschalen politischen Anordnung heftige Kritik. Denn in keinem Bundesland werde das Grundrecht auf Kunstfreiheit mit in die Entscheidungen einbezogen, so Geschäftsführer Gerald Mertens. Dabei sei eine solche Abwägung vom Infektionsschutzgesetz zwingend vorgeschrieben.
Im November 2020 habe der Bundestag eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet, in dem erstmals eine eigenständige Regelung für den Kulturbereich aufgenommen worden sei, erklärt Mertens. So soll bei Beschränkungen im Kulturbereich der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden. Dies geschehe jedoch nicht.
Sendung: "Leporello" am 19. März 2021 ab 16:05 Uhr auf BR-KLASSIK