Es hat lange gedauert, aber inzwischen ist es online: das Antragsformular für das neue Soloselbstständigenprogramm in Bayern. Künstlerinnen und Künstler können nun Hilfe beantragen – rückwirkend für den Zeitraum von Oktober bis Dezember. Neu ist: Die finanzielle Hilfe soll nun auch der Sicherung des Lebensunterhaltes dienen.
"Ich bin erleichtert, dass wir unseren Künstlern und Kreativen helfen und dieses wichtige Programm jetzt starten können", gab Kunstminister Bernd Sibler am Freitag bekannt. Bereits im November wurden Hilfen versprochen, doch konnte die Software zur Anstragsstellung bisher nicht bereit gestellt werden. Gegenüber dem Ende September abgelaufenen Künstlerhilfsprogramm gibt es jetzt klare Verbesserungen.
Mit dem neuen Programm gewährt der Freistaat nun finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Angehörigen kulturnaher Berufe. Damit wurde auch der Kreis der Antragsberechtigten erweitert.
"Ein Programm aufzulegen, das in der teilweise ausweglosen Situation dieses Jahres möglichst vielen Betroffenen der Kultur- und Kreativbranche nützt, war eine unserer wichtigsten Aufgaben der letzten Wochen und Monate", heißt es übereinstimmend aus dem Begleitausschuss. "Wir wissen, wie überlebenswichtig dieses Programm für die Branche ist, da viele bislang durch alle Förderraster gefallen sind. Entsprechend erleichtert sind wir über eine Lösung, die sich an der Lebenswirklichkeit der Betroffenen orientiert, praktikabel scheint und vielen hilft. Das ist ein wichtiger erster Schritt für das Überleben einer breiten Kulturlandschaft in Bayern."
Die Künstlerhilfe hilft den Betroffenen dabei, ihre privaten Lebenshaltungskosten zu decken und so ihre Existenz zu sichern.
Staatsminister Sibler dankte den Mitgliedern des Begleitausschusses: "Mit großer Expertise hat der Begleitausschuss das Programm engagiert und leidenschaftlich mitgestaltet. Das Ergebnis ist eine Künstlerhilfe, die versucht, den Bedürfnissen der Branche bestmöglich gerecht zu werden", so der Minister. Durch ein niederschwelliges Online-Verfahren mit einem einfach auszufüllenden Antrag sollen möglichst viele erreicht werden.
Wurde die Tätigkeit erst im Laufe des Jahres 2019 aufgenommen, werden als Vergleichszeitraum die vollen Monate des Jahres 2019 seit Aufnahme der Tätigkeit herangezogen, bei einer Aufnahme ab 1. November 2019 die vollen Monate bis einschließlich Februar 2020. Für den Zeitraum, für den der Antragsteller bereits Grundsicherung zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht oder beantragt hat, besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem Soloselbstständigenprogramm. Die Finanzhilfe kann jedoch nach Gewährung durch Grundsicherung aufgestockt werden, sofern sie zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichend ist, und ist im Falle einer Antragstellung auf Grundsicherungsleistungen anzugeben.
Auf die Einschaltung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers zum
Nachweis des Umsatzrückgangs kann verzichtet werden. Falls der Antragsteller die Nachweise mit Hilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers einreicht, werden hierdurch entstandene nachgewiesene Kosten erstattet, soweit sie angemessen sind. Der Vollzug des Programms erfolgt durch die Regierungen mit Unterstützung
von Bayern Innovativ.
Antrag stellen
Hier geht es zum Antrag für das Soloselbstständigenprogramm.
(Frist: bis spätestens 31. März 2021 beantragen)
Hotline für Informationen und Fragen zum Soloselbstständigenprogramm:
Tel: 089 / 2185 1942
Montag bis Freitag zwischen 10 Uhr und 15 Uhr
Weitere Informationen zum Soloselbstständigenprogramm des Kunstministeriums finden Sie hier: https://wk.bayern.de/solo
FAQs und weiterführende Links zum kulturellen Leben während der Corona-Pandemie sowie zu Hilfsprogrammen: https://www.stmwk.bayern.de/corona
Sendung: "Leporello" am 18. Dezember ab 16:05 Uhr auf BR-KLASSIK