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Nominierung - Kulturerbe der UNESCO Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft ist einzigartig

Etwa die Hälfte der Opernhäuser weltweit steht in Deutschland – jetzt soll die reiche Theater- und Musikkultur unseres Landes als immaterielles Kulturerbe der Menschheit anerkannt werden. Ein Ausschuss der UNESCO entscheidet 2019 über eine Aufnahme in die Liste.

Bildquelle: picture-alliance/dpa

Das Auswärtige Amt habe offiziell die Anerkennung der deutschen Theater- und Orchesterlandschaft als immaterielles Kulturerbe bei der UN-Kulturorganisation UNESCO in Paris beantragt, dies teilte die deutsche UNESCO-Kommission am Dienstag in Bonn mit. "Deutschland hat die reichste Theaterlandschaft der Welt", sagte der Präsident des Deutschen Bühnenvereins, Ulrich Khuon. Etwa die Hälfte aller Opernhäuser weltweit stünden in Deutschland. Theater und Orchester leisteten einen wesentlichen Beitrag zu Lebensqualität und Identität, erklärte Khuon weiter.

"Wichtige Räume der freien Meinungsäußerung"

Christian Höppner, Präsident des Deutschen Kulturrates, hob anlässlich der Nominierung den "unschätzbarer Wert" der Theater und Orchester "für das Zusammenleben in Vielfalt" hervor und ergänzte die entsprechenden Zahlen: 140 Staats-, Stadttheater und Landesbühnen mit Orchestern, 130 Opern-, Symphonie-, Rundfunk- oder Kammerorchester gebe es in Deutschland. Dazu kämen rund 220 private Theater, 100 Theater- und Symphonieorchester ohne feste Spielstätten, sowie 2.200 freie Spielstätten, Gruppen und Ensembles und ca. 2.500 Amateurtheaterbühnen. Diese Institutionen böten "wichtige Räume der freien Meinungsäußerung, der öffentlichen Debatte und kritischen Reflexion", sagte die neue Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Michelle Müntefering von der SPD.

Das Immaterielle Kulturerbe der UNESCO

Zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater und Musik sowie mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Die Entscheidung über die Anerkennung der deutschen Theater- und Orchesterlandschaft fällt 2019: Dann berät ein Ausschuss der UNESCO über eine Aufnahme in die Liste. 2014 war die deutsche Theater- und Orchesterlandschaft zunächst ins bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes eingetragen worden – Vorbedingung für eine UNESCO-Nominierung.