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"Aufstehen für die Kunst" Initiative zieht vors Bundesverfassungsgericht

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag mehrerer Musiker gegen die Schließung von Kultureinrichtungen in der Corona-Krise abgelehnt. Damit wollte sich die Initiative "Aufstehen für die Kunst" um Christian Gerhaher nicht abfinden. Deswegen hat man nun eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Bildquelle: picture alliance / dpa

Mehr als 20 Musikerinnen und Musiker der Initiative "Aufstehen für die Kunst" hatten versucht, mit einem Eilantrag die Öffnung der Bayerischen Staatsoper und der Philharmonie in München zu erreichen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sah aber auch keine Ungleichbehandlung der Kultur und lehnte Mitte April diesen Antrag ab. Als nächsten Schritt entschloss sich die Initiative deswegen nun wegen der Schließung von Kultureinrichtungen in der Corona-Krise für eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

"Da die Kunstfreiheit zu den am stärksten im Grundgesetz abgesicherten Kommunikationsgrundrechten gehört und die massiven Einschränkungen bereits über eine unverhältnismäßig lange Zeit gehen und sich wissenschaftlich nicht wirklich begründen lassen, ist deshalb eine verfassungsrechtliche Klärung auf höchster Ebene überfällig und angezeigt", so die Initiatoren am 29. April in München.

Eine verfassungsrechtliche Klärung auf höchster Ebene ist überfällig und angezeigt.
Initiative 'Aufstehen für die Kunst'

Benachteiligung gegenüber Kirchen oder Einzelhandel

Star-Geigerin Anne-Sophie Mutter, Sängerin Okka von der Damerau und deren Kollegen Wolfgang Ablinger-Sperrhacke, Kevin Conners und Christian Gerhaher sowie die Dirigenten Hansjörg Albrecht und Thomas Hengelbrock sind Unterstützer der Initiative. Sie sehen die Kultur gegenüber dem Einzelhandel oder auch den Kirchen zu Unrecht benachteiligt. Deswegen habe man nun eine Verfassungsbeschwerde im Eilverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Sendung: "Leporello" am 29. April 2021 ab 16:05 Uhr auf BR-KLASSIK