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Initiative "Aufstehen für die Kunst" Antrag gegen Schließung von Kulturstätten abgelehnt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag mehrerer Musiker gegen die Schließung von Kultureinrichtungen in der Corona-Krise abgelehnt. "Der Eingriff in die Kunst- und Berufsfreiheit der Antragsteller erweise sich im Hinblick auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (...) als erforderlich und angemessen", teilte das Gericht am Donnerstag mit. Bariton Christian Gerhaher will sich mit dieser Entscheidung aber nicht abfinden.

Hand eines Richters mit Hammer und Akten | Bildquelle: ©picture alliance/Bildagentur-online

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Mehr als 20 Musikerinnen und Musiker der Initiative "Aufstehen für die Kunst" hatten versucht, mit einem Eilantrag die Öffnung der Bayerischen Staatsoper und der Philharmonie in München zu erreichen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sah aber auch keine Ungleichbehandlung der Kultur. "Teilnehmer bei Versammlungen und Besucher von Gottesdiensten übten aktiv ihre Versammlungs- beziehungsweise Religionsfreiheit aus, während der Genuss von Kunst und Kultur nicht von der Kunstfreiheit selbst geschützt sei", entschied das Gericht.

"Diffuses Infektionsgeschehen"

Derzeit gebe es ein "diffuses Infektionsgeschehen" und ein Gesamtkonzept, das zum Ziel habe, soziale Kontakte und den Bewegungsradius der Bürger einzuschränken. Darum "komme es nicht entscheidend darauf an, ob in Kultureinrichtungen in der Vergangenheit bereits Infektionen nachgewiesen worden seien", teilte der Verwaltungsgerichtshof mit. Zu den von den Antragstellern angeführten Hygiene- und Lüftungskonzepten fehlten noch gesicherte Erkenntnisse. Entsprechende Studien seien noch nicht abgeschlossen.

Wenn Juristen über Kunst urteilen und nicht verstehen, was Kunst bedeutet, dann sehe ich die Freiheit der Kunst erschreckend gefährdet.
Christian Gerhaher

Nach der Ablehnung ihres Eilantrags erwägt die Initiative "Aufstehen für die Kunst" weitere juristische Schritte und sogar den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. "Wir überlegen in diese Richtung", so der Bariton Christian Gerhaher, der die Initiative gemeinsam mit anderen Musikern ins Leben gerufen hat. Auch die Einschaltung des Bundesverfassungsgerichtes sei für ihn denkbar. "Wenn Juristen über Kunst urteilen und nicht verstehen, was Kunst bedeutet, dann sehe ich die Freiheit der Kunst erschreckend gefährdet."

Sendung: "Leporello am 15. April 2021" ab 16:05 Uhr auf BR-KLASSIK

Kommentare (2)

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Montag, 19.April, 10:06 Uhr

Herr S.

Nicht im Ernst

Jetzt muss ich kurz einmal nachsetzen ... die Initiative um Herrn Dr. Med. Gerhaher erwägt "weitere juristische Schritte" behauptet aber gleichzeitig folgendes "Wenn Juristen über Kunst urteilen und nicht verstehen, was Kunst bedeutet, dann sehe ich die Freiheit der Kunst erschreckend gefährdet.". Somit kann er sich den juristischen Schritt sparen, wenn er der Meinung ist, dass Juristen nichts von Kunst verstehen. Herr Dr. med. Gerhaher, sollte sich doch langsam einmal an sein Medizinstudium erinnern und sich entsprechend mit seinen Medizinkollegen*Innen solidarisieren, anstatt der Kunst und Kulturbranche den nächsten Bärendienst zu erweisen.

Samstag, 17.April, 10:39 Uhr

Wilfried Schneider

SCHLIESSUNG VON KULTURSTÄTTEN

Dieses Urteil war natürlich zu vorauszusehen. Juristen, die Querdenker-Demonstrationen zulassen, werden mit Sicherheit nicht für die Freiheit der Kultur eintreten. Es ist nur aberwitzig, dass sich bei kulturellen Belangen die Justiz auf den „Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen“ bezieht, das gleiche Recht aber dem Demonstrationsrecht und dem Recht auf Religionsausübung unterordnet. Tragen etwa Demonstrationen ohne Maske und Abstand oder auch religiöse Veranstaltungen nicht zum „diffusen Infektionsgeschehen“ bei? Soziale Kontakte und Bewegungsfreiheit für zum Teil randalierende Demonstranten ja, aber nein zu kulturellen Veranstaltungen – eine seltsame Sichtweise! Vielleicht sollte man Abschnitt 1 Artikel 3 Satz 1 der Bayerischen Verfassung ("Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat") in diesem Sinne etwas abändern und den „Kulturstaat“ streichen. Was nützt mir die „Freiheit der Kunst“, wenn ich sie nicht ausüben darf?

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