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"Aufstehen für die Kunst" scheitert vor Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Eilantrag der Initiative "Aufstehen für die Kunst" abgelehnt hat, zog die Gruppe vor das Bundesverfassungsgericht. Nun wurde die Beschwerde gegen die gesetzlichen Beschränkungen von Kulturveranstaltungen in Karlsruhe abgelehnt.

ARCHIV - 02.03.2021, Baden-Württemberg, Karlsruhe: Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts mit dem Schriftzug. Deutschland kann das Finanzierungssystem der EU bis zum Jahr 2027 und den darin enthaltenen 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds mit auf den Weg bringen. (zu dpa «Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag zum EU-Wiederaufbaufonds ab») Foto: Uli Deck/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Bildquelle: dpa-Bildfunk/Uli Deck

Bildquelle: dpa-Bildfunk/Uli Deck

Ende April hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag gegen die Schließung von Kultureinrichtungen in der Corona-Krise abgelehnt. Damit wollte sich die Initiative "Aufstehen für die Kunst" um Bariton Christian Gerhaher aber nicht abfinden, weshalb man Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegte. Die Initiatioren sahen eine Ungleichbehandlung der Kultur gegenüber anderen Branchen gegeben. Sie begründeten ihre Verfassungsbeschwerde damit, dass ein Aussetzen von Kulturveranstaltungen mit Pubklikum einem Kunstausübungsverbot gleichkomme. Kurz vor seinem Rollendebüt als König Lear an der Bayerischen Staatsoper, kamen nun jedoch schlechte Nachrichten für Christian Gerhaher und die anderen Aktivisten: der Antrag wurde vom Gericht in Karlsruhe abgelehnt.

Abgelehnt mangels ausreichenden Vortrags

Die Verfassungsbeschwerde sei wegen nicht ausreichenden Vortrags unzulässig, so die Verfassungsrichter zur Begründung. Insbesondere sei von den Beschwerdestellern nicht dargelegt worden, dass die Beschränkungen künstlerischer Veranstaltungen bei anhaltend hohen Infektionszahlen nicht weiter erforderlich wären. Außerdem setze sich die Beschwerde mit der bislang ergangenen fachgerichtlichen Rechtsprechung zur Untersagung der Öffnung von Kultureinrichtungen bzw. Kulturveranstaltungen nicht ausreichend auseinander.

Bundes-Notbremse gilt uneingeschränkt weiter

Beim Bundesverfassungsgericht gingen neben der Verfassungsbeschwerde verschiedene Eilanträge gegen die geltenden gesetzlichen Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ein. Die Beschränkungen dürfen vorerst bestehen bleiben, das Gericht lehnte alle Eilanträge ab. Die Verfassungsrichter weisen aber ausdrücklich darauf hin: Damit sei nicht entschieden, ob all diese Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Jetzt hätten die Richterinnen und Richter erst einmal nur im Eilverfahren zwischen Vor- und Nachteilen der verschiedenen Maßnahmen abgewogen.

Bereits erste Lockerungen für Kultur in Bayern

Unabhängig von dieser Entscheidung dürfen seit dem 21. Mai Laienensembles in Bayern wieder proben. Gemeinsames Musizieren zu Übungszwecken ist draußen mit bis zu 20 und innen mit bis zu 10 Teilnehmern möglich. Wer proben will, braucht einen aktuellen negativen Test oder muss vollständig geimpft sein. Außerdem sind Open Air-Veranstaltungen mit bis zu 250 Menschen erlaubt, sofern die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter einem Wert von 100 liegt. Ist dies gegeben dürfen seit einigen Tagen auch Konzert- und Opernhäuser mit strengem Hygienekonzept wieder für Veranstaltungen mit Publikum öffnen. An der Bayerischen Staatsoper wurde bereits am 13. Mai Richard Wagners "Die Walküre" konzertant auf die Bühne gebracht.

Sendung: "Leporello" am 21. Mai 2021 ab 16.05 Uhr auf BR-KLASSIK

Kommentare (4)

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Samstag, 29.Mai, 21:51 Uhr

Insider

Kein Parteibuch

Sehr geehrter Herr Schneider,

ich arbeite in der Kuturbranche (klassikbranche) bei einem Symphonieorchester, bin also direkt und konkret betroffen, somit definitiv kein Kulturfunktionär einer Regierungspartei und auch kein Mitglied in irgendeiner Partei. Wie gesagt, mein dank an das BVerfG steht weiterhin felsenfest, da genau ihre Aussagen die Problematik der ganzen Farce aufzeigen. Die Juristen haben auf höchster Instanz entschieden, das Urteil mag Ihnen nicht gefallen, aber so ist es nun einmal, unabhängige Gerichte (und ich denke wir sind uns einig, dass das BVerfG unabhängig ist) treffen juristische Entscheidungen. Hier prallen nun einmal Welten aufeinander und man muss sich schon fragen, ob Gerichte die korrekte Adresse für Verbesserungen oder Transformation ganz generell gesprochen, im Kulturbereich sind. Nun spricht ein Insider evtl. mit einem Liebhaber, aber sollte die Debatte hin zu Systemrelevanz der Kultur getriggert werden, wird es noch viel schlimmer für die Kulturbranche

Freitag, 28.Mai, 11:02 Uhr

Gesine Bänfer

Danke für die Initiative

Der unsichtbare Klang ist die Brücke zur unsichtbaren Welt.
Meiner Ansicht nach sollten Konzerte den Gottesdiensten gleichgestellt werden. Ich schließe mich dem Dank an die Initiator*innen dieser Initiative an.

Donnerstag, 27.Mai, 11:42 Uhr

Wilfried Schneider

VERFASSUNGSBESCHWERDE ABGELEHNT

Auch wenn dieser "Insider", wer immer dieser Anonymus auch ist, meint, sich beim Bundesverfassungsgericht für die Fehleinschätzung der dortigen Richter hinsichtlich der Argumentation der in seinen Augen egoistischen Initiative "Aufstehen für die Kunst" bedanken zu müssen, bin ich so egoistisch, mich bei den Protagonisten der Initiative für ihren Einsatz zu bedanken. Dass Kunst infolge staatlichen Verbotes der Ausübung nicht frei ist, wird wohl den meisten Bürgern einleuchten. Offensichtlich hatte "Insider" unter den Auftrittsverboten (Kulturfunktionär bei einer der Regierungsparteien?) nicht zu leiden und spielt nun "his masters voice". Ich jedenfalls habe in den Klageschriften genug Substanz gefunden, die diese Klage rechtfertigte. Dass offensichtlich Querdenkerdemonstrationen von den Gerichten für weniger gefährlich angesehen werden als Kulturveranstaltungen, muss man also hinnehmen. Unter diesem Gesichtspunkt war die Entscheidung erwartbar. Nochmals vielen Dank für den Einsatz!

Mittwoch, 26.Mai, 08:28 Uhr

Insider

Dankeschön BVerfG

Danke an das BVerfG für dieses Statement, wie ich schon des häufigeren darlegte hat diese Initiative nichts, aber auch gar nichts zur nachhaltigen Kunst und Kulturausübung, wie auch dem Genuss beigetragen. Es haben sich lediglich einige Protagonisten wieder einmal in den Vordergrund spielen und ihren Egoismen Ausdruck verleihen müssen. Beim Studium der diversen Schriften die auf der Website der initiative zu finden sind suchte ich des häufigeren die tiefere Substanz, leider vergeblich, wie jetzt auch vom BVerfG festgestellt. Auch die Frage, ob man über Kunst von Richterinnen und Richtern entscheiden lassen sollte ist doch wenigstens einmal in Frage zu stellen. Wir Künstlerinnen und Künstler haben jetzt wieder einmal in aller Härte erlebt, wie fragil unser Tätigkeitsbereich ist und wie schnell man uns als nicht "systemrelevant" abtut, hier sollte angesetzt werden (im Diskurs mit Verantwortlichen) und nicht vor Gerichten.

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