Lange mussten Chorsänger warten, nun ist es soweit: Ab dem 22. Juni dürfen auch Laienchöre in Bayern wieder proben. Das hat das Bayerische Kabinett heute beschlossen. Allerdings mit strengen Hygienekonzepten.
Am 22. Juni darf es endlich wieder losgehen: Chorsänger können sich in Bayern wieder zum Proben treffen, unter strengen Hygienevorgaben. Das verkündete Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bei der heutigen Pressekonferenz zu den Corona-Lockerungen in Bayern.
Singen und Chorgesang gehören fest zur kulturellen Seele Bayerns.
"Das gemeinsame Singen in Chören hat in unserer bayerischen Musiklandschaft einen sehr hohen Stellenwert", betont Kunstminister Bernd Sibler in der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. "Singen und Chorgesang gehören fest zur kulturellen Seele Bayerns. Ich freue mich deshalb sehr, dass nun auch alle Sängerinnen und Sänger in Bayern wieder ihrer Leidenschaft nachgehen können und das Singen in Chören wieder möglich sein wird.“
Chorproben sind ab dem 22. Juni wieder erlaubt. Aber was müssen Chöre dabei beachten? Wie groß ist die Infektionsgefahr wirklich? Die wichtigsten Antworten zum Singen in Pandemie-Zeiten.
Auch Jürgen Schwarz vom Chorverband Bayerisch-Schwaben ist "ein Stein vom Herzen gefallen", wie er im Interview mit BR-KLASSIK erzählt. "Mit der Probenerlaubnis ist ein wichtiger Zwischenschritt erreicht." Bisher durften Laiensänger nicht miteinander proben, im Gegensatz zu Instrumentalisten. Das Probenverbot hatten viele Sänger und Chorverbände heftig kritisiert.
Wir haben uns tatsächlich sehr ausgegrenzt gefühlt.
Am 8. Juni hatten die bayerischen Chöre ihrem Ärger in einem Brandbrief an CSU-Politiker in Bayern Luft gemacht. Beigefügt war auch ein Hygienekonzept, das als Entscheidungshilfe für die Wiederzulassung von Chorproben in Bayern dienen sollte: mit Handhygiene, Hustenetikette, Abstandsregelungen und Registrierung der beteiligten Sänger.
Auch bei Kulturveranstaltungen wird es ab der kommenden Woche Lockerungen geben, was die Größe des Publikums betrifft. Bisher sind in Theatern, Kinos und Konzertsälen fünfzig Zuschauer erlaubt, bei Freiluftveranstaltungen hundert. Ab dem 22. Juni wird diese Zahl verdoppelt, auf hundert Zuschauer in geschlossenen Räumen und zweihundert im Freien. Das bayerische Kabinett will der Kultur dadurch eine "zusätzliche Perspektive" bieten, so Markus Söder. Eine Maskenpflicht wird es aber nach wie vor geben: "Wo Social Distancing nicht möglich ist, ist die Maske die einzig wirksame Maßnahme", so Söder in der Pressekonferenz am Dienstag.
Sendung: "Leporello" am 16. Juni 2020 ab 16.05 Uhr auf BR-KLASSIK