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Verurteilter Ex-Präsident der Münchner Musikhochschule Siegfried Mauser "Ich bin haftunfähig"

Zwei Jahre und neun Monate – zu dieser Gesamtfreiheitsstrafe wurde Siegfried Mauser im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen vom Landgericht München I verurteilt. Die Haft hat der ehemalige Präsident der Münchner Musikhochschule und Ex-Rektor des Mozarteums Salzburg allerdings bis heute nicht angetreten. Jetzt hat er offenbar über seine Anwälte erklären lassen: Er sei aus gesundheitlichen Gründen haftunfähig.

Bildquelle: dpa-Bildfunk/Sina Schuldt

Verurteilt wegen sexueller Nötigung, aber weiterhin frei: Siegfried Mauser hält sich aktuell in Österreich auf – auf freiem Fuß. Möglich ist das, weil der gebürtige Straubinger neben der deutschen auch die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Deshalb konnte der ehemalige Präsident der Münchner Musikhochschule einen Antrag auf Strafvollstreckungsübertragung stellen.

Siegfried Mauser hat wegen Corona mehr Zeit bekommen

Mauser, der am 13. Januar 2020 seine Haftstrafe in der JVA Landsberg hätte antreten sollen, bekam schon Anfang Mai vom Landgericht Salzburg einen Bescheid auf Strafvollstreckung zugestellt – mit einer zweiwöchigen Frist. Coronabedingt habe es Verzögerungen gegeben, sagte damals ein Sprecher des Landgerichts Salzburg. Am 29. Juni wurde dem Verurteilten die Aufforderung zum Strafantritt zugestellt. Bis Ende Juli hatte Mauser demnach Zeit, sich in der Haftanstalt Puch-Urstein einzufinden. Doch nun kommt es wohl wieder nicht dazu. Wie das Landesgericht Salzburg dem BR bestätigt, hat Siegfried Mauser über seine Anwälte beantragt, die Strafe aufzuschieben. Aus gesundheitlichen Gründen sei er haftunfähig.

Fußfessel statt Haft?

Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtete, versuchte Mauser außerdem, seine Haftstrafe zum Beispiel durch eine Fußfessel zu mildern. Im Gegensatz zu Deutschland ist es in Österreich nämlich möglich, eine Haftstrafe im sogenannten elektronisch überwachten Hausarrest mit einer Fußfessel zu vollziehen. Grundsätzlich kommen dafür allerdings nur Personen in Frage, deren zu verbüßende (Rest-)Strafe zwölf Monate nicht übersteigt. Um eine Strafmilderung zu erwirken, habe Mauser den Hamburger Staranwalt Johann Schwenn sowie eine österreichische Anwaltskanzlei engagiert, schrieb die SZ weiter. Der Strafverteidiger Schwenn vertrat in der Vergangenheit den Radsportler Jan Ulrich oder den TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann.

Bundesgerichtshof bestätigte Urteil

Die Prozess-Serie gegen Siegfried Mauser begann bereits 2015. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Anfang Oktober 2019 das Urteil des Landgerichts München I bestätigt, das Mauser im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt hatte. Er hat demnach unter anderem eine Sängerin in seinem Büro auf das Sofa gestoßen und trotz Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen.

Sendung"Leporello" am 30. Juli 2020, ab 16:05 Uhr auf BR-KLASSIK