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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil Siegfried Mauser muss ins Gefängnis

Wegen sexueller Nötigung wurde der Ex-Präsident der Musikhochschule München im Mai 2018 verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil nun vollständig bestätigt, Siegfried Mauser muss in Haft.

Siegfried Mauser | Bildquelle: dpa-Bildfunk/Sina Schuldt

Bildquelle: dpa-Bildfunk/Sina Schuldt

Der ehemalige Rektor der Münchner Musikhochschule Siegfried Mauser muss ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch das Urteil des Landgerichts München I aus dem Mai 2018. Es ist damit rechtskräftig. Das Landgericht hatte Mauser wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die drei Fälle beziehen sich auf die gleiche Person: Mauser hatte demnach eine Sängerin, die sich um eine Stelle beworben hatte, mehrmals sexuell genötigt. Er habe sie in seinem Büro auf ein Sofa gestoßen und trotz Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. In einem weiteren Fall war Mauser vom Vorwurf der Vergewaltigung an einer anderen Frau freigesprochen worden.

Mauser bereits in anderem Verfahren verurteilt

Die Staatsanwaltschaft forderte die Aufhebung dieses Freispruchs, zugleich war Mauser selbst gegen die Verurteilung im Fall der Sängerin in Revision gegangen. Der Musiker hatte bei der BGH-Verhandlung betont, er verabscheue Gewalt. Er habe aber Menschen enttäuscht. In einem anderen Verfahren wurde Mauser bereits zum ersten Mal verurteilt: Im April 2017 erhielt er in zweiter Instanz neun Monate Freiheitsstrafe wegen sexueller Nötigung einer Kollegin.

Mauser leitete die Musikhochschule von 2003 bis 2014. Danach war er Rektor am Mozarteum Salzburg, das ihm in Folge der Ermittlungen kündigte. Mauser wollte zurück nach München, was ihm aber verwehrt wurde. Die ausgefallenen Bezüge wollte er einklagen, aber Anfang 2019 entschied ein Gericht, dass Mauser kein Geld vom Freistaat bekommt.

Musikhochschule möchte sich entschuldigen

Die Hochschule für Musik und Theater München reagierte auf das Urteil mit einer Pressemitteilung. Hochschul-Präsident Bernd Redmann schreibt darin "Wir möchten uns an dieser Stelle bei den Betroffenen entschuldigen. So etwas darf sich an unserer Hochschule nicht wiederholen. Deshalb haben wir seit dem Bekanntwerden der ersten Vorwürfe im Frühjahr 2016 zahlreiche Maßnahmen ergriffen." Als nächsten Schritt kündigt er den gemeinsamen Aktionstag der Münchner Kunsthochschulen unter dem Titel "Respekt" am 19. November 2019 in der Musikhochschule an.

Anwalt will vors Bundesverfassungsgericht ziehen

Nach dem Urteil gegen Mauser erklärte sein Anwalt, er sei schockiert, "da dies letztlich bedeutet, dass man für bloßes Grapschen einer bis zu 15 Jahre zurückliegenden Tat knapp drei Jahre in den Knast wandert". Seiner Ansicht nach habe das Opfer ein erhebliches Falschbelastungsmotiv. Der Verteidiger und sein Mandant wollen das Urteil nicht akzeptieren und Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.

Sendung: "Leporello" am 9. Oktober 2019 ab 16:05 Uhr auf BR-KLASSIK

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