Ein Lakai hatte in alten Zeiten je nach Position Gäste zu empfangen, Schuhe zu putzen, aufzuräumen, oder auch zu servieren. Und - manchmal auch musikalisch zu sein...
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Ein Lakai - das klingt uns heute etwas abschätzig in den Ohren. Doch das war jahrhundertelang anders, ein Lakai nämlich ein durchaus respektabler Arbeitnehmer in einem hochherrschaftlichen Hause. Kurz gesagt: Ein Lakai war ein Diener - und zwar einer in Uniform.
Nun mag man sich fragen, was so ein Lakai dann in einem Lexikon der Alten Musik zu suchen hat - und diese Frage führt uns zwangsläufig zu gewissen Feinheiten in der Buchhaltung hochgestellter Herrschaften; ja, auch damals schon... Es war nämlich so: Einerseits hatten die adeligen oder geistlichen Herren so repräsentativ wie möglich zu existieren, und dazu gehörte zumindest bei den kultivierteren Exemplaren natürlich auch eine eigene Hofkapelle. Oder wenigstens ein paar Hofmusiker für die Tafelmusik, respektive zum gemeinsamen Musizieren mit dem Dienstherrn nach Tisch. Andererseits fehlte aber bei vielen dieser Herren das Geld, dafür. Was also tun? Ganz einfach: Nur Lakaien, Köche oder Kutscher einstellen, die auch gute Musiker waren!
So handhabte das beispielsweise Damian Hugo von Schönborn, zu Beginn des 18. Jahrhunderts Landkomtur des Deutschherrenordens - etwa mit einem Küchen- und Kapellmeister in Personalunion. Aus seinem Haushalt ist ein Arbeitsvertrag für solche Lakaienmusiker erhalten, in dem steht:
11 Punkte, so der musicant unterschreyben solle:
So wahr mir Gott helfe!
Geistliche Würdenträger gingen sogar so weit, begehrten Musikern niedere geistliche Ämter anzubieten. Denn zwar gewährten die Domkapitel den Kirchenfürsten gewöhnlich nicht genügend Geld, um eine repräsentative Kapelle zu unterhalten, aber sie bezahlten ganz ordentlich für musikalische Kanoniker oder Hofkapläne; deren Beitrag zum Wohl der Gläubigen dann freilich mehr virtuoser, als religiöser Art gewesen sein dürfte.
Doch die wichtigste Eigenschaft eines Lakaien war dann doch für die meisten Dienstherren nicht seine Musikalität, sondern seine Moral. Und so heißt es denn auch im "Handbuch für Herrschaften und deren Diener", das Heinrich 28., Prinz Reuß zu Köstritz im Jahre 1900 veröffentlichte:
"Er befleißigte sich also, auch nach dieser Richtung immer vollkommener zu werden. Er halte sich vor Augen, daß er durch schlechte Haltung des ihm anvertrauten Materials nicht nur seine Pflichten verletzt, sondern auch einen Vertrauensbruch begeht, denn seine Herrschaft hatte, als sie ihm diese Dinge übergab, das Vertrauen, er werde seine Pflichten nach bestem Können erfüllen. Dies gilt besonders für diejenigen, denen das Vertrauen ihrer Herrschaft auch den Weinkeller übergeben hat..."
Sendungsthema aus "Tafel-Confect" vom 4. Februar 2018, 12.05 Uhr auf BR-KLASSIK