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Niederlage vor Gericht Verfassungsschutz darf Bayern-AfD beobachten

Der Bayrische Verfassungsschutz darf die AFD weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das Verwaltungsgericht München hat das heute für rechtens erklärt und eine Klage der AFD abgewiesen. | Bildquelle: Bayerischer Rundfunk 2024

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