Seit dem 1. März darf die Polizei in Österreich die Autos von Rasern beschlagnahmen, wenn sie die Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer Ortschaft um 80 und außerhalb um 90 Stundenkilometer überschritten haben. Der ersten sechs Wagen sind schon weg. | Bildquelle: Bayerischer Rundfunk 2024