Seit Jahren tobt ein Streit um das bayerische Polizei-Aufgaben-Gesetz, also das Gesetz, das regelt, was die Polizei darf. Der größte Kritikpunkt ist dabei der Begriff "drohende Gefahr". Jetzt hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof darüber entschieden. | Bildquelle: Bayerischer Rundfunk 2025