Natürliches Gewässer oder künstlich angelegter Graben? Das ist entscheidend für die Frage, ob Landwirte Gewässerrandstreifen anlegen müssen. Seit dem Volksbegehren Artenvielfalt ist in Bayern ein Schutzstreifen zwischen Feldern und Bach Pflicht. Die Regel gilt nur für natürliche Gewässer, nicht für künstlich angelegte Kanäle. Doch der Unterschied ist oft gar nicht so leicht zu erkennen. Unterwegs mit dem Wasserwirtschaftsamt. | Bildquelle: BR