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Verlängerter Kultur-Lockdown Was der Deutsche Kulturrat jetzt fordert

Der Lockdown wird verlängert - bis mindestens Ende Januar. Für den Kulturbereich bedeutet das eine weitere Verschärfung seiner seit Monaten extrem angespannten Situation. Deshalb fordert der Deutsche Kulturrat nun weitere Unterstützung für die betroffenen Künstler.

Stühle und Notenständer für Orchester | Bildquelle: BR/Christine Meder

Bildquelle: BR/Christine Meder

Künstler brauchen Unterstützung. Das ist ganz klar. Gerade Solo-Selbstständige hatten es in den letzten Monaten sehr schwer – und ein Ende der Situation ist nicht absehbar. Als Spitzenverband der Bundeskulturverbände fordert der Deutsche Kulturrat: Die bestehenden Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft müssen weitergeführt werden. Diese müssen außerdem dringend nachjustiert und erweitert werden. Auch eine Reform der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige hält der Deutsche Kulturrat für wichtig.

Forderungen des Deutschen Kulturrats:  

  • Bei der November-, Dezember-, Januarhilfe auf die faktische Betroffenheit vom Lockdown abzustellen und die bestehende Regelung, dass indirekt Betroffene mindestens 80 Prozent des Umsatzes mit direkt betroffenen Unternehmen machen müssen, auf 50 Prozent des Umsatzes abzusenken. Weiter müssen die Regelungen so angepasst werden, dass verbundene Unternehmen sie ebenso nutzen können.
  • Bei der Überbrückungshilfe III für Solo-Selbstständige, der Neustarthilfe, sind als Bemessungsgrundlage für die Zahlung einer einmaligen Betriebskostenpauschale 25 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 eingesetzt. Das führt dazu, dass die Pauschalsumme bei der Mehrzahl der Solo-Selbstständigen viel zu gering ausfällt. Der zugrunde gelegte Prozentsatz muss mindestens auf 50 Prozent erhöht werden. Förderungen bzw. Zuwendungen bilden bei Solo-Selbstständigen im Kulturbereich regelmäßig einen Teil der Einnahmen. Sie sollten daher bei der Ermittlung des Vergleichsumsatzes als Umsatz anerkannt werden. Insgesamt ist der Ansatz, Betriebskostenpauschalen zu zahlen, der richtige Weg. Er sollte konsequent zu einer angemessenen erweiterten Betriebskostenpauschale für Solo-Selbstständige ausgeweitet werden.
  • Die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige muss dringend reformiert werden. In der aktuellen Corona-Pandemie erweist sich die gesetzliche Sozialversicherung als ein wichtiger Stabilisator. Unternehmen können für ihre abhängig Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragen und damit Arbeitsplätze sichern. Selbstständige, die freiwillig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, können Arbeitslosengeld beantragen. Die bestehenden Regelungen für Selbstständige müssen jetzt angepasst werden, damit mehr Selbstständige aus dem Kulturbereich einen Zugang zu dieser Versicherung erhalten können.

Bühnenverein fordert Umwandlung in Arbeitsversicherung

Geige liegt auf Stuhl | Bildquelle: picture alliance / ZB | Jens Büttner Deutscher Bühnenverein fordert eine Art Kurzarbeitergeld für Künstler | Bildquelle: picture alliance / ZB | Jens Büttner Was die Arbeitslosenversucherung angeht, hat der Deutsche Bühnenverein bereits kurz vor Weihnachten einen Vorschlag gemacht. So forderte der Hamburger Kultursenator Carsten Brosda (SPD), der auch Präsident des Deutschen Bühnenvereins ist, eine neue Form der solidarischen Absicherung für selbstständige Künstler: "Ich möchte, dass wir die Arbeitslosenversicherung zu einer Art Arbeitsversicherung weiterentwickeln, in die man einzahlen kann, um sich zu versichern für die Phasen, in denen, aus welchen Gründen auch immer, gerade mal kein Einkommen da ist. Das wäre dann so eine Art Kurzarbeitergeld für Künstlerinnen und Künstler."

Im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" betonte Brosda, er hoffe auf einen Lerneffekt aus der Corona-Krise hin zu einem "einfachen Instrument", mit dem die soziale Sicherung der Künstler verbessert wird. "Da haben wir alle eine Menge gelernt. Der Sozialstaat war nicht flexibel genug, aber auch viele Künstlerinnen und Künstler haben zu sehr darauf vertraut, dass es irgendwie schon gehen wird", sagte er. Gerade würden die verschiedenen Möglichkeiten mit Arbeitsmarkt-Experten diskutiert, etwa die Übernahme des Arbeitgeberanteils durch den Staat. "Es gibt in der Selbstständigkeit nun einmal keine klassische Phase der Arbeitslosigkeit, sondern es gibt nur eine Einkommenslosigkeit. Diese Besonderheit sollte die Basis einer neuen, klugen Lösung sein", so Brosda.

Die Not im Kulturbereich ist sehr groß.
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats

Olaf Zimmermann | Bildquelle: picture alliance/dpa | Christoph Soeder Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, betont noch einmal die Not der Kulturbranche. | Bildquelle: picture alliance/dpa | Christoph Soeder Die Kulturbranche trifft Corona besonders hart. Das betonte Olaf Zimmermann, der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, noch einmal: "Der Kulturbereich trägt stärker als andere gesellschaftliche Bereiche die notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus seit März des letzten Jahres. Da viele Kultureinrichtungen teilweise schon seit zehn Monaten geschlossen sind, nur wenige in der Sommerzeit unter strengen Hygienekonzepten und sehr geringer Besucherzahl wieder öffnen durften und sich viele seit November wieder im harten Lockdown befinden, ist die Not im Kulturbereich sehr groß. Bald befinden wir uns ein ganzes Jahr im kulturellen Ausnahmezustand. Betroffen sind die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft genauso, wie die öffentlichen Kultureinrichtungen und die soloselbstständigen Künstlerinnen und Künstler."

Deutscher Kulturrat wendet sich an Bundesregierung

Olaf Zimmermann gibt nicht auf: Die konkreten Forderungen zur Verbesserung der Hilfsprogramme und der Arbeitslosenversicherung liegen der Bundesregierung nun vor. Zimmermann erwartet, dass diese nun umgehend im Sinne der Kultur tätig wird – namentlich der Bundesfinanzminister, der Bundesarbeitsminister, der Bundeswirtschaftsminister und die Kulturstaatsministerin.

 Sendung: "Leporello" am 7. Januar 2021 ab 16:05 Uhr auf BR-KLASSIK

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