Wegen der Corona-Krise gibt es nun auch in Deutschland für Musiker und Schauspieler Kurzarbeit. Der Deutsche Bühnenverein hat sich auf Arbeitgeberseite mit drei Künstlergewerkschaften auf eine mögliche Einführung von Kurzarbeit geeinigt. Die gilt allerdings nur für kommunale Theater und Orchester.
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Angesichts der Corona-Krise hat sich der Deutsche Bühnenverein mit den Gewerkschaften beratschlagt. An der Besprechung beteiligt waren: die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA), die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer (VdO) und die Deutsche Orchestervereinigung (DOV). Am Ende sei man zu einer Tarifeinigung gekommen, teilte der Bühnenverein am Donnerstag mit. Diese sei angelehnt an den Tarifvertrag zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes für Beschäftigte kommunaler Betriebe.
Die vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungen auf das Kurzarbeitergeld sehen bei niedrigeren Vergütungen mindestens 95 Prozent, bei höheren Vergütungen mindestens 90 Prozent des Nettogehalts vor. Der Tarifvertrag gilt rückwirkend ab 1. April 2020 bis zum Jahresende und schließt betriebsbedingte Kündigungen vorübergehend aus.
Durch diese Maßnahme sollten die Einnahmeausfälle der Theater und Orchester während der Corona-Krise kompensiert und die Arbeitsplätze gesichert werden, teilte der Bühnenverein mit. Die Tarifeinigung gelte nicht für die Staatstheater und -orchester der Länder. Betroffen seien aber alle künstlerisch Beschäftigte an kommunalen Theatern und Orchestern nach dem Normalvertrag Bühne (NV Bühne) und dem Tarifvertrag für die Musiker in Konzert- und Theaterorchestern (TVK). Das gilt also für Schauspieler, Sänger, Tänzer und Musiker, aber auch für Dramaturgen, Inspizienten und Bühnentechniker mit überwiegend künstlerischen Aufgaben.
Sendung: "Leporello" am 30. April 2020 ab 16:05 Uhr auf BR-KLASSIK.