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Mädchen darf nicht im Knabenchor singen Berliner Gericht fällt endgültiges Urteil

Ein Mädchen ist vor Gericht endgültig mit dem Versuch gescheitert, in einen Knabenchor aufgenommen zu werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Berufung gegen ein bereits bestehendes Urteil abgewiesen. Das Mädchen hatte sich als damals Neunjährige um die Aufnahme in den nur von Jungen besetzten Staats- und Domchor Berlin beworben.

Windsbacher Knabenchor | Bildquelle: © Mila Pavan

Bildquelle: © Mila Pavan

Im November 2018 hatte die Mutter um Aufnahme ihrer Tochter in den Berliner Staats- und Domchor gebeten. Bei einem Vorsingen lehnte die Auswahlkommission das Mädchen allerdings ab. Die Begründung des Chorleiters: Ihre Stimme füge sich nicht in das Klangbild eines Knabenchors ein. Außerdem erreiche das Mädchen nicht das vorausgesetzte Niveau. Die Mutter des Mädchens, eine Rechtsanwältin, war daraufhin vor Gericht gezogen. Sie sah das Recht ihrer Tochter auf Gleichberechtigung verletzt. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte die Klage im August 2019 zurückgewiesen, jedoch eine Berufung zugelassen, weil es in dem Streit einen "Pilotfall" sah.

Entscheidung des Chorleiters rechtskräftig

Nun war die Thematik erneut verhandelt worden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kam zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung des Chorleiters rechtskräftig ist. Es konnten keine "Beurteilungsfehler" erkannt werden. Insbesondere die "Orientierung daran, ob die Bewerberinnen und Bewerber zusätzlich zum hohen Ausbildungsstand stimmlich zum Klang eines Knabenchores passen", sei nicht zu beanstanden.

Der Chorleiter ist berechtigt, Mädchen auszuschließen, wenn sie bei allem Talent mit ihrer Stimme nicht dem Klangbild eines Knabenchores entsprechen.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Klangbild der Knabenchöre darf geschützt werden

Amazone zu Pferde, der Lustgarten und im Hintergrund der Berliner Dom | Bildquelle: picture alliance / Bildagentur-online/Schoening | Bildagentur-online/Schoening Die Landesverfassung des Landes Berlin erlaubt es, die Tradition der Knabenchöre zu pflegen – zum Schutz des kulturellen Lebens. | Bildquelle: picture alliance / Bildagentur-online/Schoening | Bildagentur-online/Schoening Knabenchöre haben eine lange Tradition, die aus der christlichen Sakralmusik heraus entstanden ist. Zum Schutz des kulturellen Lebens erlaube es die Berliner Landesverfassung, diese Tradition zu pflegen, so das Gericht. "Das berechtigt den Chorleiter dazu, Mädchen auszuschließen, wenn sie bei allem Talent mit ihrer Stimme nicht dem Klangbild eines solchen Chores entsprechen." Im Land Berlin sei es auch Mädchen möglich, eine hochwertige musische Bildung zu erhalten. Deshalb sei diese politische Entscheidung von den Gerichten nicht zu bemängeln.

Der Staats- und Domchor Berlin

Der Staats- und Domchor Berlin ist eine der ältesten musikalischen Einrichtungen Berlins. Zu internationalem Ansehen kam das Ensemble erstmals im 19. Jahrhundert unter der Leitung von Felix Mendelssohn Bartholdy, Otto Nicolai und August Neithardt. Der Chor besteht heute aus sieben verschiedenen Chorklassen, in denen gegenwärtig insgesamt ca. 250 Jungen und Männer im Alter von fünf bis fünfundzwanzig Jahren singen. Er gibt Konzerte im In- und Ausland und gestaltet Gottesdienste im Berliner Dom musikalisch mit.

Sendung: "Piazza" am 22. Mai 2021 ab 8:05 Uhr auf BR-KLASSIK

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