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Mädchen ausgeschlossen Sind Knabenchöre diskriminierend?

Der Leipziger Thomanerchor hat ein Problem mit dem Grundgesetz. Behauptet zumindest die Berliner Juristin Susann Bräcklein. Ihr zufolge sind reine Knabenchöre verfassungswidrig, weil sie Mädchen ausschließen, also diskriminieren. | Bildquelle: © Mila Pavan

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