Bayreuther Festspiele
24. Juli - 27. August 2024
Der Stiftungsrat ist das wichtigste Gremium der Richard-Wagner-Stiftung. Er entscheidet darüber, wer die Bayreuther Festspiele leitet und entscheidet über die Nachfolge des auf Lebenszeit gewählten Künstlerischen Festspielleiters.
Bildquelle: Gudrun Föttinger
Die Richard-Wagner-Stiftung wurde am 2. Mai 1973 gegründet, um den künstlerischen Nachlass von Richard Wagner dauerhaft zu erhalten und die Festspiele finanziell abzusichern. Grundlage dafür war das gemeinsame Testament von Siegfried und Winifred Wagner aus dem Jahr 1929.
Das Festspielhaus darf nicht veräußert werden. Es soll stets den Zwecken, für die es sein Erbauer bestimmt hat, dienstbar gemacht werden, einzig also der festlichen Aufführung der Werke Richard Wagners.
Verwaltet wird sie durch Stiftungsrat und Vorstand. Der Stiftungsrat ist das wichtigste Gremium der Richard-Wagner-Stiftung. Er entscheidet darüber, wer die Bayreuther Festspiele leitet und regelt somit auch die Nachfolge des auf Lebenszeit gewählten Wolfgang Wagner. Die Stimmenzahl in dem Gremium beträgt 24. Sie verteilt sich auf den Bund, den Freistaat Bayern (je 5), die Familie Wagner (4), die Stadt Bayreuth (3), die Mäzene "Freunde von Bayreuth", den Bezirk Oberfranken, die Bayerische Landesstiftung (je 2) sowie die Oberfrankenstiftung (1).
Am 1. September 2008 wählte der Stiftungsrat die Töchter Wolfgang Wagners, Katharina Wagner und Eva Wagner-Pasquier, zu den Festspiel-Leiterinnen. Seit 2015 ist Katharina alleinige Festspielchefin, der Vertrag von Eva Wagner-Pasquier wurde nicht verlängert. Nach eigenen Angaben habe Wagner-Pasquier die Gesellschafter gebeten, sie ab September 2015 als Beraterin einzubinden.
Aufgabe des Stiftungsrates ist die Aufstellung des Haushaltsplanes sowie die Vermietung des Festspielhauses. Die Stiftung vermietet das Festspielhaus an einen "Festspielunternehmer", vorzugsweise ein Mitglied der Familie Wagner, mit dem Zweck der Durchführung der Bayreuther Festspiele. Dieser "Festspielunternehmer" war zuletzt Wagner-Enkel Wolfgang, ab 1988 auch als alleiniger geschäftsführender Gesellschafter der Bayreuther Festspiele GmbH. Darüber hinaus entscheidet der Rat laut Satzung "in allen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sowie in den Angelegenheiten, in denen er sich die Entscheidung vorbehält". Geschäftsführer des Stiftungsrats ist der Bayreuther Oberbürgermeister Michael Hohl, Vorsitzender ist Toni Schmid, Ministerialdirigent im Kunstministerium.
Wirkte Patriarch Wolfgang mit einem Vertrag auf Lebenszeit quasi als Alleinherrscher auf dem Grünen Hügel, wurden die Festspiele mit dem Amtsantritt der Schwestern in eine neue Rechtsform überführt. Die Bundesrepublik, der Freistaat Bayern, die Stadt Bayreuth und die Freunde von Bayreuth finanzieren das Festival nicht nur, sie sind jetzt auch als Gesellschafter beteiligt.
Nur durch seinen Rücktritt 2008 konnte Wolfgang Wagner den Weg für das Auswahlverfahren für seine Nachfolge gemäß der Stiftungssatzung frei machen. Die beste Chance hatten letztendlich das von Wagner präferierte Tandem seiner Töchter Katharina Wagner und Eva Wagner-Pasquier. Eine Lösung, die sowohl beim Bund und beim Freistaat Bayern wie auch bei den Mäzenen "Gesellschaft der Freunde von Bayreuth" auf Zustimmung stieß.
Als Festspielunternehmer und damit als Leiter der Festspiele sind laut Stiftungssatzung grundsätzlich Mitglieder der Familie Wagner zu bevorzugen. "Dies gilt nur dann nicht, wenn andere, besser geeignete Bewerber auftreten", heißt es weiter - ein Passus, der viel Raum für Interpretationen lässt.
Über mangelnde Schlagzeilen mussten sich die Halbschwestern Katharina Wagner und Eva Wagner-Pasquier nicht beklagen: Sie mussten den Tattoo-Skandal um Holländer-Sänger Evgeny Nikitin managen, die Kritik am Management der Finanzen genauso aushalten wie die Verteilung der Opernkarten. Die Arbeitsteilung in der Festspielleitung ist klar: Während die Erfinderin des Wagner-Public-Viewing Katharina den extrovertierten Part übernimmt, Interviews gibt und auch als Regisseurin arbeitet, kümmert sich Eva einigermaßen still um die Arbeit im Hintergrund und profitiert dabei von ihrer Erfahrung als langjährige Opern-Managerin. Beide sind angestellte Geschäftsführerinnen.
Die Bayreuther Festspiele sind wie viele kulturelle Einrichtungen von Zuschüssen der öffentlichen Hand und vom Mäzenatentum abhängig. Seit 1953 gilt der vom Festspielkuratorium festgelegte Modus der Bezuschussung: Der Bund und der Freistaat Bayern beteiligen sich zu jeweils einem Drittel an den ungedeckten Kosten. Das verbleibende Drittel teilen sich die Stadt Bayreuth, der Bezirk Oberfranken und die Gesellschaft der "Freunde Bayreuths".
Der Zuschussbedarf vieler Theater in Deutschland liegt bei durchschnittlich 85 Prozent. Die Ausgaben der Richard-Wagner-Festspiele werden über die Hälfte aus Eigenmitteln bestritten. Der Anteil der öffentlichen Hand am Etat der Bayreuther Festspiele fällt mit 40 Prozent vergleichsweise niedrig aus.