Um die Klaviatur eines Bösendorfer-Flügels geht es in einem Gerichtsprozess in München: Die Tasten sind aus Elfenbein. Das Landratsamt Starnberg will sie einziehen. Der Grund: Der Besitzer wollte das Instrument in die Schweiz verkaufen. Bereits die Suche nach einem Käufer sei illegal. Dagegen klagt der Besitzer.
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Der Flügel stand jahrzehntelang im Wohnzimmer einer Familie aus Starnberg. Das teure Instrument sei der Lebenstraum seines Vaters gewesen, sagt der Besitzer Josef Zeitler. Da aber niemand mehr auf dem Flügel spielte, beschloss Zeitler, das Instrument über 20 Jahre nach dem Tod seines Vaters zu verkaufen.
Ein Klavierbauer kümmerte sich darum und fand einen Käufer in der Schweiz. Weil die Klaviatur aus Elfenbein ist, wird für die Ausfuhr aus Artenschutzgründen eine spezielle Bescheinigung benötigt, eine sogenannte EG-Vermarktungsbescheinigung. Der Klavierbauer beantragte deshalb die Bescheinigung. Das Landratsamt Starnberg jedoch verweigerte diese. Da schon die Suche nach einem Käufer als Vermarktung eingestuft wird, wurde die Klaviatur auf diese Weise illegal. Deshalb will das Landratsamt sie einziehen.
Bildquelle: picture alliance/Sina Schuldt/dpa Der Besitzer Josef Zeitler will das nicht hinnehmen. Schließlich gehe es nur um einen Verfahrensfehler. Um korrekt zu handeln, hätte er zunächst die Papiere haben müssen und dann erst einen Käufer suchen dürfen. Nur Klaviere mir Elfenbeintasten aus der Zeit vor 1947 dürfen ohne Bescheinigung innerhalb der EU gehandelt werden. Sein Flügel jedoch wurde 1983 gebaut. Neben der EG-Bescheinigung bräuchte Zeitler für einen Verkauf in die Schweiz auch noch eine Genehmigung des Bundesamtes für Naturschutz. Um diese Dokumente zu erhalten, müsste er Originalpapiere über den Erwerb vorlegen. Doch diese hat er nicht: Sie seien bei einem Hochwasser in Keller zerstört worden, so Zeitler.
Der Weg des Flügels vom Wiener Hersteller Bösendorfer über ein Fachgeschäft in München bis nach Starnberg lässt sich nachvollziehen, sagt der Besitzer. Das Landratsamt aber akzeptierte die Ersatz-Papiere bislang nicht. Die Papiere sollen auch belegen, dass das Elfenbein in diesem Fall gar nicht unter das Washingtoner Artenschutzabkommen falle, da es aus einem Lagerbestand von vor 1974 stamme.
Da der Flügel in der Zwischenzeit beim Klavierbauer stand, tauchten dort plötzlich zwei Polizeibeamte und Mitarbeiter einer Spedition auf: Das Instrument wurde beschlagnahmt. Besitzer Josef Zeitler klagte erfolgreich auf Herausgabe und der Flügel befindet sich momentan wieder bei ihm. Sollte Zeitler den Prozess jedoch verlieren, dann könnten die Tasten eingezogen werden. In diesem Fall ersatzweise dann eine Kunststofftastatur auf dem Instrument anzubringen - das kann sich Zeitler nicht vorstellen. Das wäre für ihn ein "wirtschaftlicher Totalverlust". Schließlich sei der Flügel ein "Gesamtkunstwerk".
Sendung: "Leporello" am 11. April 2019 ab 16:05 Uhr auf BR-KLASSIK
Kommentare (1)
Sonntag, 14.April, 09:52 Uhr
Petra Hartl
Elfenbein-Klavier
Macht euch nicht lächerlich, ihr Bürokraten. Wenn es danach ginge, müsste vieles aus Museen und anderen Sammlungen verschwinden, was nicht ins Artenschutzgesetz passt, weil es historischer Provenienz ist, als es damals noch nicht derartige gesetzlichen Vorgaben gab.