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Prozess um Bayreuther Festspielhaus Niederlage für die Wagners

Die Angehörigen von Wieland Wagner haben im Ringen um Einfluss auf dem Grünen Hügel in Bayreuth eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Bayreuth wies ihre Klage gegen den Mietvertrag für das Festspielhaus ab.

Bayreuther Festspielhaus | Bildquelle: imago/imagebroker

Bildquelle: imago/imagebroker

Das Gericht gehe nicht davon aus, dass der Mietvertrag dazu diente, die Kläger zu schädigen, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Der Vertrag sei allerdings schwebend unwirksam, weil in einer Nebenregelung eine Unterschrift eines Stiftungsvertreters fehlt. Anwesend waren bei der Urteilsbegründung lediglich Festspiele-Geschäftsführer Holger von Berg und der Anwalt der GmbH. Die Klägerbank blieb leer.

Streitpunkt: Festspielleitung

In dem Streit des Wieland-Stammes gegen die Richard-Wagner-Stiftung und die Bayreuther Festspiele GmbH ging es um den Mietvertrag des Festspielhauses, im Grunde aber um das Prozedere, wie die Festspielleitung bestimmt wird. Hintergrund ist, dass das berühmte Operngebäude der Richard-Wagner-Stiftung gehört. Im Stiftungsrat sitzt auch die Familie Wagner, aber Bund und Freistaat Bayern haben dort die Mehrheit. Die Stiftung hat das Haus bis zum Jahr 2040 an die Festspiele GmbH vermietet – zu deren Gesellschaftern wiederum Bund und Freistaat gehören. Aufgrund der ausgehandelten Details können Bund und Freistaat daher nun fast allein über die Festspielleitung entscheiden.

Wieland-Kinder fühlen sich ausgebootet

Das aber passt den Kindern Wieland Wagners nicht. Zu ihnen gehört auch die Leiterin des Bonner Beethovenfestes, Nike Wagner. Auch Wielands Schwester, Verena Lafferentz-Wagner, hat sich angeschlossen. Die Angehörigen werden durch den früheren Fraktionschef der Partei Die Linke, Gregor Gysi vertreten. Sie klagen gegen den Vertrag. Denn in der Festspielsatzung der Stiftung steht, dass ein Mitglied der Familie Wagner ein Vorrecht auf die Leitung habe. Dies sei, so die Sicht der Kläger, nun untergraben.

Bund und Freistaat in der Doppelrolle

Der Grund: Bund und Freistaat Bayern gehören nicht nur zu den Vermietern, weil sie im Stiftungsrat sind, sondern sind als Gesellschafter der GmbH auch Mieter. Durch diese Doppelrolle könnten sie die Familie Wagner umgehen. Die Kläger wollten, dass der Mietvertrag gekündigt werden kann, wenn die GmbH - also der Mieter - sich nicht an die Stiftungssatzung hält. Doch eine Nebenregelung zum Mietvertrag legt fest, dass dieser nicht gekündigt werden kann, selbst wenn gegen den betreffenden Paragrafen 8 verstoßen werden werde.

Keine gütliche Einigung

Ein erster Verkündungstermin des Gerichts am 17. November war verschoben worden, um den Streitpartnern mehr Zeit für eine Einigung zu geben. Die Gütevorschläge des Gerichts führten aber nicht zum Ziel.

Die Festspielleitung – von Wieland Wagner bis heute

Wieland Wagner hatte die Richard-Wagner-Festspiele von 1951 bis 1966 gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder Wolfgang geleitet. Nach seinem Tod übernahm dieser allein die Führung. Inzwischen ist dessen Tochter Katharina die alleinige Künstlerische Leiterin.

Kommentare (2)

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Freitag, 16.Dezember, 09:10 Uhr

Nützel, Hans (Bayreuth)

Wagner-Clan

Dem Wieland-Wagner-Clan geht´s , wie allen anderen Wagners auch, NUR um´s Geld.
Einfluß heißt Macht, heißt Geld !!
Wieland Wagner vererbte seinen Nachkommen die damals wirklich große Summe von ca. 10 Mill. DM. ---
Die Bth.-Festspiele sollten in eine Staatstheater umgewandelt werden.

Donnerstag, 15.Dezember, 17:42 Uhr

Thomas Birkhahn

Nike heisst Siegerin

Nike Wagner sollte aufhören, sich als Verliererin im Festspielstreit zu fühlen. Sie ist eine erfolgreiche Festspiel-Leiterin an anderer Stelle. Let it go and move on!

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