alpha-demokratie
Artikel 8 GG · Versammlungsfreiheit
Die Versammlungsfreiheit wird im Grundgesetz-Artikel 8 garantiert. Muss das auch gelten, wenn Verfassungsfeinde sie für ihre Zwecke nutzen? Das fragt alpha-demokratie Prof. Dr. Walther Michl, Universität der Bundeswehr München.