Dresden, 21. Juli 1821. Carl Maria von Weber hat seine Frau, samt Hund Ali und Äffchen Schnuff zur Kur nach Schandau gebracht. Nun sitzt er mutterseelenallein zuhause. Zahnschmerzen quälen ihn, sowie ein beengendes Gefühl in der Brust. "Was ist, wenn es Gott, dem Allmächtigen gefällt, mich noch heute Nacht hinweg zu nehmen?"
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Er holt Papier und Feder und schreibt sein Testament. Sein letzter Wille ist, dass an die Brüder Edmund und Fridolin, aber auch an sonstige Verwandte kein Taler abfällt. Die Erklärung dafür ist einfach, schließlich habe er selbst "nichts ererbt, sondern alles erworben!"
Und Carl Maria von Weber hat Einiges erworben in den vergangenen Jahren! So richtig ins Rollen kam der Rubel für Weber mit seiner erfolgreichen Oper"Der Freischütz"im Juni des Jahres 1821. Verschiedene Theater buhlen nun um die Aufführungsrechte – weitere Einnahmen stehen also ins Haus. Und weil Weber den Textdichter Friedrich Kind mit einem Einmalhonorar abgespeist hatte, würde in Zukunft alles in Webers Tasche fließen.
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Weber: Der Freischütz, J. 277 - Overture
Am meisten am Herzen liegt Weber mit diesem Testament die finanzielle Absicherung seiner Frau Caroline, genannt "Mukkin". Nach damaligem Recht ist eine Witwe ohne volljährigem Sohn in keiner guten Lage. Unschöne Streitigkeiten zwischen ihr und der Verwandtschaft wären also vorprogrammiert. Also schreibt Weber: "Zu meinem Erben setze ich unter den ehrenvollen Titel der Erbeinsetzung meine geliebte Gattin Caroline gebohrne Brandt und meinen Sohn Max so wie, wenn mich hinkünftig die göttliche Vorsehung noch mit mehreren Kindern beschenken sollte, alle diese."
Zwei Jahre später hinterlegt er diese endgültige Fassung seines letzten Willen bei Gericht. Am 20. Juni des Jahrs 1826 findet die Testamentseröffnung in Dresden statt.
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Sendung: "Allegro" am 21. Juli 2021 ab 6:05 Uhr auf BR-KLASSIK