Wien, 22. Januar 1803. Beethovens Streichquintett C-Dur soll in wenigen Wochen im Druck erscheinen. Die Noten sind gestochen, Beethoven hat sein Honorar von Breitkopf & Härtel bereits kassiert – alles scheint perfekt. Was allerdings weder Verleger noch Komponist ahnen, ist, dass die Noten zu eben diesem Quintett bereits druckfrisch in der Schublade eines anderen Verlegers liegen: bei Artaria in Wien.
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Ein Raubdruck! Wie konnte das passieren? Offenbar waren die Noten entgegen der Vereinbarung mit Beethoven über den Auftraggeber des Werkes, den Grafen Fries, in die Hände von Artaria gelangt. Billige Nachdrucke sind zu Beethovens Zeit keine Seltenheit, ein Gesetz zum Urheberrechtsschutz gibt es noch nicht. Dem rechtmäßigen Verleger aber noch vor der Erstveröffentlichung zuvorzukommen, verstößt eindeutig gegen die Etikette.
Als Beethoven davon erfährt, ist er fassungslos. Er fürchtet um seinen Ruf und schreibt einen Brief an Breitkopf & Härtel, in dem er jede Schuld von sich weist und Artaria als "Erzschurken" bezeichnet: "Die ganze Sache ist die größte Betrügerei von der Welt." Immerhin kann Beethoven Artaria dazu überreden, mit der Veröffentlichung des Raubdrucks noch ein paar Wochen zu warten. Breitkopf & Härtel aber zeigen sich von Beethovens Bemühungen unbeeindruckt und fordern das Honorar zurück: "Dass Artaria zu dem Manuskript Ihres Quintetts kam, ist freilich nur allein Ihre eigene Schuld. Schließlich haben Sie uns das Alleineigentum dieses Werkes schriftlich zugesichert."
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Beethoven tobt. Um wenigstens in der Öffentlichkeit sein Gesicht zu wahren, lässt er am 22. Januar 1803 eine Erklärung in der Wiener Zeitung abdrucken, in der er Artaria der Raubdruck-Schurkerei beschuldigt: "Ich bin zu dieser Erklärung vorzüglich auch darum gezwungen, weil diese Auflage höchst fehlerhaft, unrichtig, und für den Spieler ganz unbrauchbar ist." So zu lesen am 22. Januar 1803.
Unter dem Vorwand, die Fehler korrigieren zu wollen, lässt sich Beethoven die gedruckten Exemplare von Artaria zuschicken. Allerdings nur, um sie mit dicken Tintenklecksen völlig unbrauchbar zu machen. Artaria verklagt Beethoven. Es kommt zum Prozess, den Beethoven auch noch verliert. Danach meidet der Komponist jeden Kontakt zu dem Wiener "Erzschurken"-Verleger.
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Sendung: "Allegro" am 22. Januar 2021 ab 06:05 Uhr auf BR-KLASSIK