Der Kulturjournalist Axel Brüggemann hat vor Gericht einen Erfolg im Streit mit den Salzburger Festspielen und Intendant Markus Hinterhäuser eingefahren. Konfliktauslöser waren kritische Berichte Brüggemanns. Der Rechtsstreit geht allerdings wohl weiter.
Bildquelle: picture alliance/APA/picturedesk.com
Das Landgericht Hamburg hat dem deutschen Musikjournalisten Axel Brüggemann im Streit mit den Salzburger Festspielen den Rücken gestärkt. Brüggemann ist Herausgeber des Portals "BackstageClassical". Die Salzburger Festspiele und ihr Intendant Markus Hinterhäuser wollten erreichen, dass Brüggemann bestimmte kritische Äußerungen in zwei Texten nicht weiterverbreiten darf. Das Gericht habe einen entsprechenden Erlass auf Unterlassung in sieben Punkten aber zurückgewiesen, teilte das Portal am Mittwoch mit.
Die Salzburger Festspiele bestätigten BR-KLASSIK den Vorgang: "Es ist zutreffend, dass das Landgericht Hamburg den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Bezug auf verschiedene, unserer Bewertung nach (persönlichkeits)rechtsverletzende Äußerungen des Herrn Brüggemann zum Nachteil des Salzburger Festspielfonds bzw. des Herrn Hinterhäuser zurückgewiesen hat". Dagegen haben die Festspiele Beschwerde beim Oberlandesgericht in Hamburg eingereicht. Sie sind weiter überzeugt, dass Brüggemanns Aussagen nicht zulässig sind.
Laut dem Landgericht Hamburg wurde die Beschwerde bereits am 7. Februar zurückgewiesen und am 3. März Beschwerde dagegen eingereicht. Wie es weitergeht? Die Kammer werde die Beschwerde prüfen, so das Landgericht. Hält sie sie für unbegründet, werde das Verfahren ans Hanseatische Oberlandesgericht übergeben.
Journalist Axel Brüggemann | Bildquelle: picture-alliance/dpa
Brüggemann hatte im vergangenen Jahr Abmahnungen des Salzburger Festspielfonds und des Intendanten Markus Hinterhäuser erhalten. Ursprünglich ging es um zehn Aspekte in zwei Texten und einen Streitwert in Höhe von 70.000 und 30.000 Euro. Brüggemann thematisierte in seinen Veröffentlichungen Hinterhäusers Vorgehen gegenüber Kritikern, die Kündigung von Schauspielchefin Marina Davydova und den Einflussbereich von Festspielpräsidentin Kristina Hammer.
Axel Brüggemann war den Festspielen in drei Punkten entgegengekommen – weil ihm auch Fehler passiert seien, wie der Journalist zugestand. Mit den verbliebenen sieben Punkten wandten die Salzburger Festspiele und Intendant Markus Hinterhäuser sich an das Gericht.
Konkret sollte Brüggemann beispielsweise nicht mehr schreiben dürfen, dass "Markus Hinterhäuser sich in Sachen Troubleshooting offensichtlich darauf konzentriere, interne und externe Kritiker mundtot zu machen und aus dem Weg zu räumen". Laut "BackstageClassical" hält das Landgericht Hamburg diese Aussage nun für legitim.
Einblick in die Auseinandersetzung gibt auch ein offener Brief an Markus Hinterhäuser, den Axel Brüggemann im Juli 2024 auf seinem Portal veröffentlicht hatte. Darin schreibt er unter anderem: "Mensch, Markus, es hat sich so einiges angesammelt zwischen uns, und ich weiß gar nicht so recht, warum. Schade, dass Du mir das nicht erklären willst."
Sendung: "Leporello" am 5. März 2025 ab 16.05 Uhr auf BR-KLASSIK
Kommentare (0)